Recht am eigenen Bild: Können Kinder über Veröffentlichungen entscheiden?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das eigene Kind spielt vergnügt mit Freunden im Sandkasten. Viele Eltern zücken in einem solchen Moment schnell ihr Handy und halten diesen Augenblick mit einem Schnappschuss fest, um ihn über die sozialen Medien mit Freunden und Verwandten zu teilen. Allerdings kann diese Aktion juristische Folgen haben, denn das Recht am eigenen Bild gilt für Kinder ebenso wie für Erwachsene.

Durch das Recht am eigenen Bild können Kinder über die Veröffentlichung ihrer Fotos mitentscheiden.
Durch das Recht am eigenen Bild können Kinder über die Veröffentlichung ihrer Fotos mitentscheiden.

Literatur zu Themen rund ums Bildrecht

FAQ zum Recht am eigenen Bild für Kinder

Gilt auch für Kinder das Recht am eigenen Bild?

Ja, abhängig vom Alter kann die Entscheidungsgewalt zum Recht am eigenen Bild allerdings bei den Eltern liegen.

Wie gestaltet sich das Recht am eigenen Bild im Kindergarten?

Entstehen im Kita-Alltag Fotos bzw. sollen in Zukunft solche entstehen, müssen die Verantwortlichen vor einer Verbreitung oder Zurschaustellung die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einholen. Erst nach der Unterzeichnung einer entsprechenden Einverständniserklärung durch die Eltern sollten Sie Fotos vom Kindergarten veröffentlichen.

Entfällt das Recht am eigenen Bild in der Schule, wenn Lehrer oder andere Schüler von der Klasse Gruppenbilder anfertigen?

Gruppenbilder mit fünf oder zehn Personen erfüllen nicht automatisch die Kriterien für eine Ausnahme zum Recht am eigenen Bild. Sollen Kinder also zum Beispiel auf einem Ausflug fotografiert werden, sollten die Verantwortlichen zuvor eine Einverständniserklärung der Eltern für Fotos in der Schule einholen, bevor eine Veröffentlichung oder Verbreitung erfolgt.

Welche Gesetze gelten beim Recht am eigenen Bild bezogen auf Kinder?

Benötigen Sie eine Fotoerlaubnis um Kinder abzulichten?
Benötigen Sie eine Fotoerlaubnis um Kinder abzulichten?

Grundsätzlich gibt das Recht am eigenen Bild – sowohl für Kinder als auch Erwachsene – der auf einem Foto abgebildeten Person die Befugnis, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Weise das Bildnis veröffentlicht oder verbreitet werden darf.

Bei der in § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG bzw. KUG) definierten Vorschrift handelt es sich um einen wichtigen Bestandteil der allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Diese sollen gewährleisten, dass jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann und vor möglichen Eingriffen in die Lebens- und Freiheitsbereiche schützen.

Wichtig! Das Recht am eigenen Bild behält für Kinder und Erwachsene nicht nur während ihrer Lebzeiten Gültigkeit. Denn das Kunsturhebergesetz gilt für zehn Jahre auch über den Tod der auf den Bildnissen abgebildeten Personen hinaus.

Wer entscheidet über das Recht am Bild für Kinder?

Recht am einen Bild für Kinder: Erklärt bzw. abgetreten wird dieses abhängig vom Alter vor allem durch die Eltern.
Recht am einen Bild für Kinder: Erklärt bzw. abgetreten wird dieses abhängig vom Alter vor allem durch die Eltern.

Prinzipiell liegt die Entscheidungsgewalt über die Verbreitung und Zurschaustellung von Fotos bei den abgebildeten Personen. Allerdings gestaltet sich das Recht am eigenen Bild für Kinder in diesen Punkt etwas schwierig, denn häufig fehlt gerade den Jüngeren die Weitsicht, um einschätzen zu können, welche Auswirkungen Bildnisse haben können.

Aus diesem Grund entscheiden bis zu einem Alter von sieben Jahren ausschließlich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darüber, ob bei einer Aufnahme eine Veröffentlichung erfolgen darf. Dies schließt insbesondere die Verbreitung in sozialen Medien oder über Nachrichtendienste wie WhatsApp mit ein.

Befinden sich die abgebildeten Personen im Alter zwischen acht und siebzehn Jahren, teilen sich beim Recht am eigenen Bild Kinder und Eltern die Entscheidungsgewalt. Es müssen somit beide Parteien mit der Veröffentlichung einverstanden sein.

Um einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild für Kinder und einen späteren Rechtsstreit samt möglicher Abmahnung oder Klage zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, eine entsprechende Einverständniserklärung zu verlangen bzw. abzugeben. Achten Sie dabei darauf, zu welchen Verwendungszwecken Sie dabei im Einzelnen Ihr Einverständnis geben.

Recht am eigenen Bild für Kinder – kurz und kompakt

Dass Bilder, auf welchen eindeutig Personen zu identifizieren sind, nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden dürfen, ergibt sich aus dem Recht am eigenen Bild. Zeigen diese Kinder, schreibt der Gesetzgeber hingegen die Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vor.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Bildrechte:

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Recht am eigenen Bild: Können Kinder über Veröffentlichungen entscheiden?
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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

16 Gedanken zu „Recht am eigenen Bild: Können Kinder über Veröffentlichungen entscheiden?

  1. Steffen

    22. Oktober 2022 at 17:56

    Kann ich zu Beweiszwecken meine eigene Tochter filmen? Bin geschieden und meine Tochter erzählt öfters schlechte Dinge, die sie von Oma und Mama (Exfrau) gehört hat. Wäre schön, wenn ich eine Antwort bekomme…

  2. Sabrina

    25. März 2021 at 13:37

    Hallo,
    ich hab eine Frage…
    Ich habe mich von meinem Mann getrennt, er hat eine neue Freundin…Sie hat ein Profilbild mit meinen Kindern, (von hinten Fotografiert….Ich möchte aber das sie dieses Bild raus nimmt…
    Habe ich das Recht , das sie es raus nimmt?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. März 2021 at 16:00

      Hallo Sabrina,
      grundsätzlich können die Erziehungsberechtigten bei Kindern über das Recht am eigenen Bild entscheiden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Kinder auf den Bildern eindeutig zu identifizieren sind.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  3. Sylvia

    10. Januar 2021 at 12:26

    Ich finde es sehr wichtig , das Sie in dieser From auf die eigenen Rechet aufmerksam machen.
    Ich habe selbst schon Angehörge und Freunde auf Achtung der Privatspäre und Bildrechte aufmerksam gemacht.

    Es ist eine Unart überall mit dem Handy herumzuhantieren ohne Rücksicht auf andere, odere ohne Einwilligung
    gemachte Fotos zu veröffentlichen.

  4. Désirée

    15. November 2020 at 19:05

    Guten Tag,
    in Ihrem Artikel lese ich „sollten die Verantwortlichen zuvor eine Einverständniserklärung der Eltern (…) einholen, bevor eine VERÖFFENTLICHUNG oder VERBREITUNG erfolgt.“ Wie sieht es aber bereits bei der ERSTELLUNG von Fotos aus – unabhängig von einer Veröffentlichung? Beispiele: Fotos der eigenen Kinder auf dem Spielplatz, wenn fremde Kinder daneben/im Hintergrund zu sehen sind. Oder „private“ Fotoaufnahmen (von Eltern) auf Kindergartenfesten, auf denen mehr als die eigenen Kinder zu sehen sind? Ist das zulässig? Oder kommt es hierbei darauf an, ob es sich um eine „Personengruppe“ handelt? Vielen Dank

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      23. November 2020 at 15:41

      Hallo Désirée,
      bevor Sie Fotos aufnehmen, auf denen fremde Kinder zu erkennen sind, empfiehlt es sich die jeweiligen Eltern um Erlaubnis zu fragen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. MK

    8. Juni 2020 at 13:14

    Wie ist das mit der Einverständniserklärung? Kann man eine Erklärung der Eltern (z.B. im Rahmen der Schule) einmalig und zeitunabhängig einholen? Oder muss für jedes neue Foto- oder Videoprojekt eine neue Erklärung der Eltern unterzeichnet werden, dass Fotos/Videos des Kindes veröffentlicht werden dürfen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      9. Juni 2020 at 15:40

      Hallo MK,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben, Wenden Sie sich daher ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Neumann

    17. November 2019 at 9:07

    Ich bin im Verein tätig und mache gelegentlich beim Training Fotos. Müssen beide Elternteile unterschreiben oder reicht eine Unterschrift? (Das Kind selbst lassen wir jedenfalls auch unterschreiben, es soll ja nicht über seinen Kopf hinweg entschieden werden)

  7. Daniel

    9. Oktober 2019 at 19:54

    Wie sieht es aus mit Kindern aus anderen Ländern? Ich denke jetzt zum Beispiel an Vereine, die Kinder zur Patenschaft vorstellen. Wird dann von den Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung benötigt? Wer könnte denn gegen das Veröffentlichen der Fotos klagen? Nur die abgebildete Person/Erziehungsberechtigter selbst oder eine fremde Person, die das einfach nicht toll findet?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      10. Oktober 2019 at 13:45

      Hallo Daniel,
      bei Verstößen gegen das Recht am eigenen Bild können in der Regel nur die abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigte vorgehen. Welche Regelungen in anderen Ländern gelten, können wir pauschal nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Sarah

    7. August 2019 at 22:47

    Vielen Dank für diese hilfreichen Informationen.
    Mein Mann ist 30 Jahre alt und seine Mutter postet ständig Bilder von ihm bei WhatsApp, Instagram etc. Er bittet sie regelmäßig darum dies zu unterlassen aber sie ist der Meinung, dass sie seine Erlaubnis nicht braucht, da sie ihn ja auf die Welt gesetzt hat.

    1. argsrhsrhsrf

      15. September 2019 at 18:57

      Witzig, nimm ihr das Handy weg, und lösche ihre Social Media Accounts. Wer wie die „Neuen Kids“ Spielen will wird auch so behandelt ^^

  9. André

    25. Mai 2019 at 10:09

    Danke für die übersichtlichen Informationen! Ich finde hier leider keine Angabe wann der Beitrag geschrieben wurde. Ist er heute (DSGVO) noch aktuell?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2019 at 10:19

      Hallo André,
      unabhängig von der DSGVO war das Fotografieren von Personen bereits durch das Kunsturhebergesetz erblaubnispflichtig. Daran hat sich nichts geändert.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Anja S.

    19. Juni 2018 at 17:37

    Ich habe das hier nachgeschlagen, weil mich die Frage schon seit einer ganzen Weile interessiert. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn Eltern einfach ungefragt das halbe Leben ihrere Kinder – also zT auch Situationen in den ein Kind weint, trotzt oä – einfach so ins Netz stellen. Und gerade kleine Kinder können sich nicht schützen. Leider kann man aber offenbar nichts dagegen tun, das ist ein bisschen Schade.

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