Letzte Aktualisierung am: 19. April 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Internetversierte Filme- und Serienschauer haben sich in den meisten Fällen mit den verfügbaren Angeboten im Netz beschäftigt. Streaming hat sich dabei in den letzten Jahren zu einer favorisierten Nutzungsart entwickelt. Einer der bekanntesten Online-Video-Plattformen, die Filme und Serien kostenlos zum Streamen anbot, war bis 2013 die Webseite Movie2k.
Inhalt
FAQ zu Movie2k
Nein, die Streaming-Seite wurde 2013 eingestellt.
Dies lässt sich nicht eindeutig beantworten. Die Inhalte auf Movie2k (wie es jetzt auf Movie4k auf der Fall ist) waren in der Regel geschützt und unterlagen dem Urheberrecht. Derjenige, der diese Inhalte illegal zur Verfügung stellte, musste mit einer Anzeige und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Nutzer bewegten sich hier jedoch in einer sogenannten Grauzone, da rechtlich nicht eindeutig klar ist, wie Streaming zu behandeln ist.
Der Download von geschützten Inhalten hingegen ist eindeutig im Gesetz geregelt. Hierbei handelt es sich um eine Straftat und Nutzer mussten auch bei Movie2k mit einer Abmahnung rechnen, wenn ihnen ein unrechtmäßiger Download nachgewiesen wurde.
Was war Movie2k?
Movie2k war der Vorgänger der heute noch aktiven Webseite Movie4k. Es handelt sich hierbei um eine Streaming-Plattform, die Filme, Serien und teilweise auch pornographische Inhalt kostenlos anbot.
Auf der Webseite an sich befanden sich Verlinkungen zu den angebotenen Inhalten, die dann entweder auf einen anderen Server weiterleiteten oder die Filme und Serien in die Seite einbanden.
Nutzer konnten so auf Movie2k Inhalte direkt auf der Seite ansehen oder dem Link zu einem anderen Streamingangebot folgen. Movie2k bot zudem auch eine Suchfunktion an, über die Inhalte gezielt gesucht werden konnten.
Dass der Download von Dateien, insbesondere von urheberrechtlich geschützten, eine Straftat darstellt, sollte den meisten Nutzern heutzutage klar sein. Daher ist vom Herunterladen von Seiten wie Movie2k, auch wenn die Möglichkeit dazu besteht, abzuraten.
Movie2K: Gab es Abmahnungen?
Die Rechtslage in Bezug auf Streaming von urheberechtlich geschützten Inhalten ist bis heute nicht eindeutig geklärt, sodass auch die Paragraphen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes keine rechtliche Sicherheit bei der Nutzung von Seiten wie Movie2k darstellen.
Grundsätzlich ist die Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten untersagt, allerdings kann dies kurzzeitige zum privaten Gebrauch dennoch geschehen.
In diesem Sinne ist nicht klar, was das Streaming und die Nutzung von Movie2k rechtlich genau darstellt.
Daher ist eher unwahrscheinlich, dass Abmahnungen wegen der Nutzung von Movie2k erstellt wurden.
Eine aktuelle Abmahnung ist in Regel tatsächlich kaum möglich, da die Plattform unter diesem Namen, wie erwähnt, nicht mehr existiert.
Bei einer Abmahnung für Movie2k oder ähnlichen Seiten sollten Nutzer zuallererst Ruhe bewahren, das Schreiben genau durchlesen und im Zweifel auch einen Anwalt kontaktieren.
Movie2k – kurz und kompakt
Movie2k war eine Webseite auf der bis 2013 Filme per Streaming kostenlos im Internetangesehen werden konnten. Eine Registrierung war bei diesem Angebot nicht nötig. Erfahrene Nutzer hatten durch verschiedene Programme auch die Möglichkeit, Dateien aus dem Movie2k-Stream herunterzuladen. In der Regel handelt es sich dabei um Inhalte, die urheberrechtlich geschützt waren. Eine Abmahnung konnte bei Movie2K also auch drohen.
5. Oktober 2017 at 0:01
Ist keiner in der Lage die Portale abzuschalten???? Sonst sind doch alle so schlau