Idee patentieren lassen: Ist das möglich?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bis eine innovative Idee sich marktreif umsetzen lässt, können Monate, Jahre oder sogar Jahrzehnte vergehen. Um sicherzustellen, dass in der Zwischenzeit kein Konkurrent an einem identischen oder ähnlichen Konzept arbeitet, wollen Erfinder und Entwickler ihren Geistesblitz schützen. Doch kann man eine Idee patentieren lassen?

Viele Entwickler fragen sich: Kann man sich eine Idee patentieren lassen?
Viele Entwickler fragen sich: Kann man sich eine Idee patentieren lassen?

FAQ: Ideen patentieren

Lässt sich eine Idee als Patent anmelden?

Nein, in Deutschland ist es nicht möglich, mithilfe eines Patents Ideen zu schützen.

Wie kann ich eine Idee dennoch patentieren lassen?

Ist eine Umsetzung möglich und liegen zum Beispiel konkrete Informationen zu Fertigungsverfahren oder Design vor, kann man Ideen patentieren lassen. Im Zuge der Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wird dann geprüft, ob die Idee auch ausführbar und gewerblich anwendbar ist.

Wie viel kostet es, eine Idee patentieren zu lassen?

Wollen Sie eine ausgearbeitete Idee patentieren lassen, sind Kosten von mindestens 390 Euro einzuplanen. Ab dem dritten Jahr fallen zudem Gebühren für die Aufrechterhaltung des Patents an.

Wie patentiere ich eine Idee?

Ideen patentieren und verkaufen: So einfach lässt sich mit diesem Konzept kein Geld verdienen.
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Wer seine technischen Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung schützen möchte, kann diese zum Patent anmelden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft dann, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. So muss die Erfindung zum Beispiel auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, gewerblich anwendbar und auch ausführbar sein. Aufgrund dieser Kriterien ist es nicht möglich, eine reine Idee patentieren zu lassen.

Gibt es hingegen konkrete und realistische Pläne für die Umsetzung des Geistesblitzes, etwa zum Fertigungsverfahren oder zum Design, können Sie unter Umständen die Idee zum Patent anmelden. Denn entsprechende Unterlagen sind gemäß § 34 Abs. 3 Patentgesetz (PatG) bei der Patentanmeldung einzureichen. So verlangt der Gesetzgeber unter anderem:

  • Kurze und genaue Bezeichnung der Erfindung
  • Beschreibung der Erfindung
  • Zeichnungen der Erfindung

Zudem heißt es unter § 34 Abs. 4 PatG:

Die Erfindung ist in der Anmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, daß ein Fachmann sie ausführen kann.

Wie dieser Auszug aus dem Patentgesetz zeigt, werden Personen, die nur eine vage Idee patentieren lassen wollen, mit ihren Anliegen frühzeitig scheitern. Denn das Kriterium der Anwendbarkeit soll verhindern, dass Personen Ideen als Patent anmelden, obwohl diese zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht umsetzbar sind und dadurch den technischen Fortschritt behindern.

Übrigens! Bevor Sie viel Geld und Zeit investieren, um eine Idee weiterzuentwickeln, kann es sinnvoll sein, in Patentdatenbanken zu recherchieren. So können Sie feststellen, ob bereits eine ähnliche Erfindung existiert und eine unnötige Doppelentwicklung vermeiden.

Patent auf eine Idee anmelden: Welche Kosten fallen an?

Wollen Sie eine Idee zum Patent anmelden, fallen dafür beim DPMA Gebühren an.
Wollen Sie eine Idee zum Patent anmelden, fallen dafür beim DPMA Gebühren an.

Wollen Sie Ideen zum Patent anmelden, ist dies grundsätzlich mit Kosten verbunden. Wie hoch diese ausfallen, hängt dabei unter anderem vom Umfang des Schutzrechts ab. In diesem Zusammenhang ist von den sogenannten Patentansprüchen die Rede. Diese beschreiben, welche Eigenschaften der Erfindung als patentfähig unter Schutz gestellt werden sollen.

Wollen Sie eine Idee patentieren lassen, muss die Anmeldung gemäß § 34 PatG mindestens einen Patentanspruch enthalten. Die Anmeldegebühr beinhaltet bis zu zehn Patentansprüche und beläuft sich bei einer elektronischen Anmeldung auf 40 Euro und bei einer Anmeldung in Papierform auf 60 Euro. Für jeden weiteren Patentanspruch erhöhen sich die Ausgaben um 20 bzw. 30 Euro.

Neben der Anmeldegebühr fällt zudem eine Prüfungsgebühr an, die sich in der Regel auf 350 Euro beläuft. Wollen Sie eine Idee patentieren lassen, müssen Sie somit mindestens mit Ausgaben in Höhe von 390 Euro rechnen. Die Schutzfrist beträgt dabei zwei Jahre. Soll das Patent darüber hinaus bestehen bleiben, ist regelmäßig eine kostenpflichtige Verlängerung erforderlich. Die Aufrechterhaltung des Schutzrechts ist dadurch für maximal 20 Jahre möglich.

Idee patentieren lassen – kurz und kompakt

Eine reine Idee patentieren zu lassen, ist in Deutschland in der Regel nicht möglich. Denn laut Patentgesetz muss eine Erfindung für die Anmeldung des Schutzrechtes ausführbar und gewerblich nutzbar sein. Um durch ein Patent eine Idee schützen zu können, muss diese daher umgesetzt werden.

Quellen und weiterführende Links

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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