Geistiges Eigentum schützen: Wie ist dies möglich?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Als geistiges Eigentum werden alle ausschließlichen Rechte an geistigen Werken bezeichnet. Es handelt sich dabei also um Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Verstands, zu denen unter anderem Erfindungen, Computerprogramme, Werke der Literatur oder Marken zählen. Um sicherzustellen, dass unbefugte Dritte diese Werke nicht unerlaubt nutzen, ist es erforderlich geistiges Eigentum zu schützen.

Wie kann man geistiges Eigentum schützen?
Wie kann man geistiges Eigentum schützen?

FAQ: Schutz des geistigen Eigentums

Welche Schutzrechtsarten schützen geistiges Eigentum?

Abhängig vom Werk und der geplanten Verwertung kommen grundsätzlich unterschiedliche Schutzrechte infrage. So können Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Der gewerbliche Rechtsschutz eignet sich hingegen, wenn eine gewerbliche Nutzung der geistigen Schöpfungen geplant ist.

Warum ist es wichtig, geistiges Eigentum zu schützen?

Zum einen ist es sinnvoll, geistiges Eigentum zu schützen, um eine unberechtigte Verwertung zu verhindern bzw. diese ggf. zu ahnden. Zum anderen sollen die Schutzrechte auch eine finanzielle Vergütung sicherstellen.

Wie schützt man sein geistiges Eigentum?

Wollen Sie mithilfe des gewerblichen Rechtsschutzes Ihr geistiges Eigentum sichern, ist dafür üblicherweise eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Im Gegensatz dazu entsteht der Urheberschutz automatisch.

Wie lässt sich geistiges Eigentum schützen?

Geistiges Eigentum: Schutz können die Werke durch das Urheberrecht oder den gewerblichen Rechtsschutz erhalten.
Geistiges Eigentum: Schutz können die Werke durch das Urheberrecht oder den gewerblichen Rechtsschutz erhalten.

Der Schutz von geistigem Eigentum wird nicht durch ein einzelnes Gesetz gewährleistet, stattdessen finden abhängig von der Art des Werkes der gewerbliche Rechtsschutz und/oder das Urheberrecht Anwendung.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst diverse Schutzrechte, die bei einer gewerblichen Nutzung relevant sind. Um geistiges Eigentum dafür schützen zu lassen, ist in der Regel eine Registrierung oder Anmeldung erforderlich. In Deutschland ist dafür das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Zu den Schutzrechten des gewerblichen Rechtsschutzes zählen dabei:

  • Patentrecht: Schützt technische Erfindungen für maximal 20 Jahre
  • Gebrauchsmusterrecht: Schützt technische Erfindungen für maximal 10 Jahre
  • Designrecht (vormals Geschmacksmusterrecht): Schützt Erscheinungsformen von Produkten für maximal 25 Jahre
  • Markenrecht: Schützt Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen für einen unbegrenzten Zeitraum (Verlängerung alle 10 Jahre erforderlich)

Lassen Sie mithilfe des gewerblichen Rechtsschutzes geistiges Eigentum schützen, ist Dritten dadurch die gewerbliche Nutzung Ihrer Erfindung bzw. Ihres Produktes untersagt. Gegen eine unerlaubte Verwendung können Sie dann juristische Schritte einleiten und unter anderem Schadensersatz einfordern.

Um geistiges Eigentum umfassend zu schützen, kann es sinnvoll sein, sich im Vorfeld umfassend von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten zu lassen. Dieser kann unter anderem einschätzen, welches Schutzrecht für Sie am besten geeignet ist.

Geistiges Eigentum: Welchen Schutz bietet das Urheberrecht?

Wie lässt sich durch das Urheberrecht geistiges Eigentum sichern?
Wie lässt sich durch das Urheberrecht geistiges Eigentum sichern?

Auch durch das Urheberrecht lässt sich geistiges Eigentum schützen. Dabei nimmt dieses Schutzrecht im Vergleich zum gewerblichen Rechtsschutz eine Sonderstellung ein, denn der Schutz des Urheberrechts entsteht automatisch und bleibt für einen Zeitraum von bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers bestehen. Die Registrierung in einem speziellen Register, eine gesonderte Kennzeichnung oder regelmäßige Verlängerungen sind daher nicht notwendig.

Allerdings besteht der Schutz für geistiges Eigentum gemäß Urheberrecht nur für bestimmte Werkarten. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) nennt dabei konkret die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Durch das Urheberrecht erhält der Schöpfer eines Werkes das alleinige Recht, über dieses zu bestimmen und Dritten zum Beispiel die Verwertung zu erlauben. Dabei lässt sich das Schutzrecht nicht vollständig auf andere Personen übertragen, lediglich Nutzungsrechte (ggf. gegen eine Gebühr) können eingeräumt werden. Denn auch wenn eine Vergütung beim Urheberrecht grundsätzlich vorgesehen ist, geht es vor allem darum, Urheber und geistiges Eigentum zu schützen

Wie zuvor bereits erwähnt, ist eine Kennzeichnung von urheberrechtlich geschützten Werken eigentlich nicht erforderlich. Dennoch kann es sinnvoll sein, zum Beispiel auf der eigenen Internetseite einen Hinweis zum Urheberrecht zu platzieren, um geistiges Eigentum zu schützen. Eine Vorlage als Orientierungshilfe finden Sie nachfolgend:

Alle Inhalte dieser Internetpräsenz, insbesondere Texte, Fotos und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Schranken des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers.  Sollten Sie Inhalte verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber. Wer gegen das Urheberrecht verstößt, macht sich strafbar und muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und Forderungen auf Schadensersatz rechnen.

Geistiges Eigentum schützen – kurz und kompakt

Für den Schutz geistigen Eigentums sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor. Entsprechende Schutzrechte für geistige Werke sehen das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz vor. Diese sollen unter anderem eine unerlaubte Verwertung verhindern.

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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