Worum geht es konkret?

Seit etwa zwei Jahren laufen Diskussionen in der EU bezüglich der Einführung eines gemeinsamen Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt. Vor etwas mehr als einer Woche, am 25.05.2018, wurde ein Kompromisstext für besagte Richtlinie vorgelegt, welche noch am 20. und 21. diesen Monats durch einen Rechtsausschuss bewertet wird. Offensichtlich soll die Reform möglichst zügig umgesetzt werden.
Die geplante EU-Urheberrechtsreform ist für Schulbuchverlage potentiell problematisch. Hierzu einige Erläuterungen: Grundsätzlich bestehen Schranken für das Urheberrecht, um das alleinige Verwertungsrecht des Urhebers aufzulockern. Schließlich sollen Schulbücher verbreitet und verwendet werden dürfen, ohne jedes Mal Urheberrechtsansprüche aushandeln zu müssen. Hierzulande fallen Schulbücher jedoch nicht unter diese sogenannte Bildungsschranke, sondern dürfen auf Grundlage einer gemeinsamen Lizenz genutzt werden.
Eine holpriger Gesetzesvorschlag mit vielen Gegenstimmen

Es ist zum momentanen Zeitpunkt unwahrscheinlich, dass die EU-Urheberrechtsreform deutsche Schulbuchverlage und deren Arbeit vollständig umkrempeln wird. Dennoch deutet auch dieses Beispiel an, wie viel bezüglich der Novelle noch im Argen zu sein scheint.
Die bisher vorgeschlagenen Methoden erfahren nämlich eine breite Ablehnung. Zahlreiche kritische Stimmen erheben sich vor allem in Hinsicht auf das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger und sogenannte Uploadfilter.
Letztere sollen das Hochladen illegaler oder urheberrechtsverletzender Inhalte unterbinden, Open-Source-Communities und Gemeinschaftsprojekte äußern Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit und der Wahrung von Pressevielfalt und -freiheit. Dass die EU-Urheberrechtsreform für Schulbuchverlage rechtlich unklar bleibt, ist nur die Spitze eines sprichwörtlichen Eisberges.
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