EU-Urheberrechtsreform: Entscheidung zu Artikel 13

News von urheberrecht.de, veröffentlicht am 26. März 2019

Heute stimmte das EU-Parlament zur Urheberrechtsreform ab und entschied sich mehrheitlich für die Pläne zur Modernisierung des Urheberrechts innerhalb Europas. Im Vorfeld hatte es insbesondere aufgrund von Artikel 13 und dem dadurch drohenden Uploadfilter lautstarke Proteste gegeben.

Das Ergebnis der EU-Urheberrechtsreform

Die Abgeordneten haben sich mehrheitlich für die EU-Urheberrechtsreform entschieden.
Die Abgeordneten haben sich mehrheitlich für die EU-Urheberrechtsreform entschieden.

Seit dem frühen Morgen führten die Politiker im EU-Parlament hitzige Diskussionen über die EU-Urheberrechtsreform. Dabei kamen auch die hauptsächlich in Deutschland stattgefundenen Demonstrationen zur Sprache, die sich vor allem gegen Artikel 13 und den damit verbundenen Uploadfilter richteten.

Maßgeblich beeinflusst hat der Widerstand der deutschen Bürger die Entscheidung allerdings nicht, denn das Parlament stimmte ohne Änderung der Reform zu. Die Stimmverteilung setzte sich wie folgt zusammen:

  • Dafür: 348 Abgeordnete
  • Dagegen: 274 Abgeordnete
  • Enthaltungen: 36 Abgeordnete

Bei der EU-Urheberrechtsreform handelt es sich formal um eine EU-Richtlinie, diese gilt in Deutschland nicht unmittelbar. Stattdessen müssen die verschiedenen Artikel abschließend ins deutsche Recht übertragen werden. Der Gesetzgeber hat dabei etwas Spielraum bei der Auslegung. Wie die Umsetzung genau aussieht, ist bislang also unklar. Vor allem da sich sowohl CDU/CSU als auch SPD gegen einen Uploadfilter aussprachen.

Warum wurde gegen die EU-Urheberrechtsreform protestiert?

Viele deutsche Bürger befürchten, dass sich durch die EU-Urheberrechtsreform das Internet verändert.
Viele deutsche Bürger befürchten, dass sich durch die EU-Urheberrechtsreform das Internet verändert.

Ein Kernpunkt der EU-Urheberrechtsreform ist die Haftung bei Urheberrechtsverletzungen. So sollen Onlineplattformen wie Facebook, YouTube oder Instagram für alle Inhalte, die die Nutzer hochladen vor der Veröffentlichung die Rechtsansprüche der Urheber klären und dadurch eine faire Vergütung ermöglichen.

Können oder wollen die Plattformen die Genehmigung der Urheber und Rechteinhaber nicht einholen, ist das Hochladen gemäß der EU-Urheberrechtsreform zu verhindern, da dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Eine Option dafür ist der von vielen Internetnutzern gefürchtete Uploadfilter. Die Verwendung eines solchen schreiben die Artikel zwar wortwörtlich nicht vor, allerdings ist die Nutzung von einer Filtertechnik für die Plattformen eine effektive Lösung, um mögliche Haftungsansprüche oder Abmahnungen zu verhindern.

Die EU-Urheberrechtsreform sieht aber auch Ausnahmen vor. Dazu gehören unter anderem Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, ebenso wie neue Plattformen für die ersten drei Jahre, solange der erwirtschaftete Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht übersteigt.

Übrigens! Auch wenn die Reform gescheitert wäre, hätte dies nicht automatisch bedeutet, dass alles bleibt wie gehabt. Denn noch in diesem Jahr soll der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung zu Haftungsregelungen für die Betreiber von Plattformen treffen.

Bildnachweis: fotolia.com/© alphaspirit

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