Welche Neuerungen bringt das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz?

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft: Für Hochschulen soll dies die Arbeit erleichtern.
Seit März ist das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft und soll in den Bereichen Bildung und Wissenschaft den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken erleichtern. Das Gesetz definiert dabei auch, in welchem Umfang Lehrbücher oder Abbildungen an Universitäten über Lernplattformen – auch als digitale Semesterapparate bezeichnet – zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Bei der Bundestags-Debatte am 30. Juni 2017, welche der Reform des Urheberrechts vorausging, bewertete der damalige Justizminister Heiko Maas den Gesetzesentwurf wie folgt:
Wir erleichtern Bildung und Wissenschaft die digitale Nutzung geschützter Werke.
Welche Regelungen für verschiedene Werkarten gelten, definiert das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz. Seit dieses in Kraft getreten ist, dürfen bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtung verwendet werden. Dabei bestimmt das Gesetz, dass die Nutzung einem nichtkommerziellen Zweck dienen muss.
Bei Werken geringen Umfangs, wie zum Beispiel Fachartikeln mit weniger als 25 Seiten, ist sogar eine vollständige Verwertung möglich. Diese Ausnahmeregelung gilt auch bei Fotos, technischen Skizzen und sonstigen Abbildungen.
Urheberrechtsverletzungen in der Wissenschaft

Quellenangaben sind notwendig. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft getreten ist.
Auch wenn in den Bereichen Bildung und Wissenschaft klarere Bedingungen für die Nutzung von Werken gelten, seit das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft ist, können unter Umständen noch immer Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen drohen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Quellenangaben fehlen oder diese fehlerhaft sind.
Zwar können sich die Vorgaben der einzelnen Bildungseinrichtungen unterscheiden, dennoch sollte die Quellenangabe für ein Buch in der Regel diesem Muster folgen:
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