Wann interessiert sich der Zoll für gefälschte Produkte?

Können gefälschte Produkte aus dem Urlaub Probleme verursachen?
Zu den Produkten, die den Zoll interessieren, gehören zum Beispiel:
- Zigaretten
- Alkohol
- Betäubungsmittel und andere Medikamente
Es ist nicht in erster Linie die Aufgabe der Zoll-Beamten, Urlaubsreisende zu kontrollieren. Die Überprüfung des Warenverkehrs bedingt aber auch eine Einschränkung, wenn es um nachgeahmte oder gefälschte Produkte geht. Ihr Urlaub wird Sie schwerlich in die Position bringen, dass Ihnen ein Handel mit den Waren aus der Produktpiraterie zur Last gelegt wird.
Den Verdacht, die gefälschten Produkte aus dem Urlaub verkaufen zu wollen, ziehen nur große Warenmengen auf sich. Unterhalb der freien Einfuhrmengen können also auch nachgeahmte oder gefälschte Produkte aus dem Urlaub mitgebracht werden.
Gefahren durch gefälschte Produkte aus dem Urlaub

Gefälschte Produkte aus dem Urlaub können den Zoll interessieren.
So haben gefälschte Waren schon große Schäden verursacht, wenn elektrische Geräte beispielsweise in Flammen aufgingen oder nachgeahmte Markenkleidung mit gesundheitsschädlichen Farben hergestellt wurden. Beachten Sie diese Regelungen, wenn Sie gefälschte Produkte aus dem Urlaub mitbringen. Dies kann unerwartete Folgen haben.
Wenn sie gefälschte, zollrelevante Produkte aus dem Urlaub mitbringen, müssen Sie diese möglicherweise angeben. Wenn die Freimengen überschritten sind, müssen Steuern gezahlt werden.
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