ChatGPT fordert das Urheberrecht heraus: Brisante Fragen zum Copyright

News von Norbert C.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der enorme Erfolg von ChatGPT stellt das Urheberrecht weltweit vor neue Herausforderungen. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, ob die von ChatGPT generierten Texte als geistiges Eigentum der Künstlichen Intelligenz gelten. Auch die unbedachte Nutzung von mittels ChatGPT erstellten Inhalten kann eine Urheberrechtsverletzung gegenüber Dritten darstellen.

ChatGPT und das Urheberrecht – Welche Rechtsfragen müssen geklärt werden?

Texte von ChatGPT: Das Urheberrecht liegt oft bei Dritten.
Texte von ChatGPT: Das Urheberrecht kann ggf. bei Dritten liegen.

Der Chatbot ChatGPT des amerikanischen Unternehmens OpenAI ist seit Ende des letzten Jahrs im Internet für Nutzerinnen und Nutzer zugänglich. Seitdem befindet sich der weltweite Zugriff auf das Programm konstant auf einem Rekordhoch. Denn die Künstliche Intelligenz, die auf Textmusterauswertung basiert, vermag es, durch wenige Befehle unterschiedlichste Textsorten wie Kaufverträge, Blogbeiträge, Textzusammenfassungen oder Kurzgeschichten zu generieren.

Damit hat ChatGPT bisherige Rechtsfragen über die Handhabung Künstlicher Intelligenz im Urheberrecht von einer theoretischen zu einer realen Debatte gewandelt. Vor allem zwei Fragen zeichnen sich für eine diesbezügliche Rechtsprechung als besonders relevant ab:

  1. Hat ChatGPT ein Urheberrecht an den generierten Texten?
  2. Kann durch die generierten Texte das Urheberrecht Dritter verletzt werden?

Kann ChatGPT ein Urheberrecht erwerben?

Wem gehören die Texte einer Künstlichen Intelligenz? Gemäß des Urheberrechts in Deutschland sind Texte geistiges Eigentum, wenn diese als Werke gelten. § 2 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz bestimmt hierzu eindeutig:

Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

§ 2 Abs. 2 UrhG

Mit persönlicher geistiger Schöpfung wird hierbei ein menschliches, zielgerichtetes Schaffen gemeint, das Schöpfungshöhe besitzt. Aus diesem Grund kann ChatGPT kein Urheberrecht am generierten Text erhalten. Dennoch kann mit den erzeugten Texten eine Urheberrechtsverletzung einhergehen, da ihre Inhalte möglicherweise den Werken Dritter entnommen worden sind.

Video: Wie funktioniert ChatGPT eigentlich?

Wie werden Inhalte bei ChatGPT erzeugt?

Wann wird durch ChatGPT das Urheberrecht Dritter verletzt?

Wer wegen ChatGPT eine Urheberrechtsverletzung begeht, kann ggf. rechtlich belangt werden.
Wer wegen ChatGPT eine Urheberrechtsverletzung begeht, kann ggf. rechtlich belangt werden.

Laut Angaben von OpenAI wurde die Künstliche Intelligenz ChatGPT mit zahlreichen öffentlich zugänglichen Daten trainiert. Hierbei soll ausschließlich auf gemeinfreie – vornehmlich online verfügbare – Inhalte oder solche, deren Verwendung durch eine Lizenz genehmigt wurde, zurückgegriffen worden sein. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass urheberechtliche Ansprüche auf die generierten Texte bestehen, da ChatGPT vielleicht geschützte Werke Dritter verwendet hat.

Es ist also durchaus möglich, dass Texte von ChatGPT als Plagiate gewertet werden können, da sie eventuell nur minimal abgeänderte Versionen eines anderen Textes darstellen oder sogar Elemente des Ursprungstextes identisch übernommen haben. Wer einen solchen Text nun nach §§ 16 und 19 des Urheberrechtsgesetz vervielfältigt oder veröffentlicht, begeht eine Verletzung des Urheberrechts. Der Urheber oder die Urheberin des Originals können in diesem Fall Abmahnungs-, Unterlassungs-, Beseitigungs– und Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies war bereist bei der Künstlichen Intelligenz Lensa der Fall.

Der große Sturm hat erst begonnen und Google und Co. versuchen derzeit, schnell mit ihren eigenen KI nachzuziehen: Es bleibt daher abzuwarten, wo die Reise hingeht und wann, wie und in welcher Form sich neue offene rechtliche Fragen zum Urheberrecht bei ChatGPT und Co. klären lassen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Autor
Norbert C.

Norbert gehört seit 2021 zum Team von urheberrecht.de. Als Redakteur schreibt er Ratgeber zu Themen wie Abmahnung und Gewerblichem Rechtsschutz. Norbert hat einen Abschluss in Kunstwissenschaften und arbeitete zuvor in einem Architekturbüro.

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