UPDATE: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt Uploadfilter für rechtmäßig (Urteil vom 26. April 2022, Az.: C-401/19). Die Klage Polens war somit nicht erfolgreich, allerdings verlangen die Richter einen sensiblen Umgang mit Uploadfiltern. Die deutschen Regelungen könnten dabei als Vorbild dienen.
Am 03. Februar 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf zur Reform des Urheberrechts beschlossen. Dieser sieht bei Urheberrechtsverletzungen auch die Plattformen in der Verantwortung und enthält unter anderem eine Bagatellgrenze für Uploadfilter.
Was steht im Entwurf?
Der 174 Seiten umfassende Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts beinhaltet neben einer Reform des bestehenden Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ein neues, eigenständiges Regelwerk: das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG).
Das neue Gesetz sieht vor, dass Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram oder TikTok für Inhalte urheberrechtlich verantwortlich sind, die ihre Nutzer dort hochladen. Im Zweifelsfall müssen die Betreiber dann entsprechende Nutzungsrechte erwerben. Um unerlaubte Veröffentlichungen und die dadurch ggf. entstehenden Kosten zu vermeiden, können Uploadfilter zum Einsatz kommen. Allerdings beinhaltet der Gesetzentwurf eine Art Bagatellgrenze für Uploadfilter, die vor einer automatischen Sperrung der Inhalte schützen soll. Aktuell sind folgende Werte vorgesehen:
- Film und Ton: max. 15 Sek
- Text: max. 160 Zeichen
- Fotos und Grafiken: 125 Kilobyte
Diese Grenzen für eine „geringfügige Nutzung“ sind allerdings an Bedingungen geknüpft. So muss der Anteil an fremden Werken bei einem Upload bei unter 50 Prozent liegen und eine Verbindung mit anderen Inhalten ist vorgeschrieben.
Wichtig! Nur weil die Bagatellgrenze die Uploadfilter an einer Sperrung hindert, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Upload legal ist. Urheber und Rechteinhaber haben somit immer noch die Möglichkeit, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
Bagatellgrenze für Uploadfilter wird zum Streitthema
Im März 2019 hatte sich das EU-Parlament mehrheitlich für eine EU-Urheberrechtsreform entschieden. Bis zum 7. Juni 2021 müssen die entsprechenden Änderungen in den Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Nun hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen. Dazu erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht:
Mit der Umsetzung der größten europäischen Urheberrechtsreform der letzten zwanzig Jahre in deutsches Recht machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter.
Allerdings ist der Gesetzesentwurf nicht unumstritten und die Positionen könnten unterschiedlicher kaum sein. So bezeichnet Julia Reda, Projektleiterin für Urheberrecht bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Bagatellgrenze für Uploadfilter bei Texten gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio als „völlig weltfremd und unpraktikabel“. Im Gegensatz dazu ist der Bundesverband Musikindustrie der Meinung, die 15-Sekunden-Regelung bei Musik sei viel zu großzügig.
Änderungen am Gesetzestext sind noch möglich, denn der Entwurf wird erst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet, danach folgt die Gegenäußerung der Bundesregierung und anschließend kommt es zu einer Beratung im Deutschen Bundestag.
Allerdings kann auch nach dem Inkrafttreten das Gesetz noch gekippt werden, denn Polen hat beim EuGH eine Klage gegen EU-Urheberrechtsreform eingereicht. Mit einem Urteil wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 gerechnet.