Das Urheberrecht bei DIN-Normen: Was gilt es zu beachten?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

DIN-Normen sind technische Standards, die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) in Deutschland entwickelt und veröffentlicht werden. Sie dienen dazu, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu vereinheitlichen, um Sicherheit und Kompatibilität zu gewährleisten. Produktmaße, Sicherheitsanforderungen, aber auch Definitionen werden durch DIN-Normen geregelt. Das Urheberrecht spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Geschützt ist eine DIN-Norm durch das Urheberrecht.
Geschützt ist eine DIN-Norm durch das Urheberrecht.

FAQ: Urheberrecht bei DIN-Normen

Sind DIN-Normen durch das Urheberrecht geschützt?

DIN-Normen zählen zu den Werkarten, die urheberrechtlich geschützt sind. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) besitzt die alleinigen Rechte zur Nutzung und Verwertung der Normen, und eine kostenlose Vervielfältigung ist in der Regel nicht erlaubt.

Dürfen Sie DIN-Normen zitieren?

Ja, das Zitatrecht (§ 51 UrhG) erlaubt das Zitieren von DIN-Normen in einem angemessenen Umfang, solange der Zweck des Zitats erkennbar ist und Sie die Quelle klar angeben. Eine vollständige Vervielfältigung ist jedoch nicht gestattet. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Sind DIN-Normen frei zugänglich?

DIN-Normen sind in der Regel nicht frei zugänglich. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie das kostenfreie Einsehen in Bibliotheken oder Forschungseinrichtungen. Mehr zum Schutz der DIN-Norman erfahren Sie an dieser Stelle.

Sind DIN-Normen urheberrechtlich geschützt?

Geschützt ist eine DIN-Norm durch das Urheberrecht.
Geschützt ist eine DIN-Norm durch das Urheberrecht.

Grundsätzlich schützt das Urheberrecht die DIN-Normen, da sie als geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gelten. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) besitzt die alleinigen Rechte, diese Normen zu nutzen und zu verwerten.

Dies wurde sowohl durch deutsche Gerichte als auch durch den Europäischen Gerichtshof mit seinem Urteil vom 14. Juli 2021 (1049/2001) bestätigt: DIN-Normen sind keine Gesetze, sondern technische Standards, die von privaten Organisationen erstellt werden und daher nicht automatisch gemeinfrei sind.

Daher gilt:

  • Eine freie, kostenlose Verbreitung oder Vervielfältigung der DIN-Normen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Die Nutzung ist an bestimmte Bedingungen und oft an Lizenzentgelte geknüpft.
  • Es gibt Ausnahmen im Urheberrecht, sogenannte Schrankenregelungen. Diese ermöglichen die Nutzung und Vervielfältigung von Normen für spezielle Zwecke, zum Beispiel in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren (§ 45 UrhG).

Eine wichtige Einschränkung: Es entfällt der Schutz durch das Urheberrecht für DIN-Normen, wenn diese ausdrücklich und in vollem Wortlaut in Gesetzen oder amtlichen Vorschriften übernommen werden.  In der Praxis verweisen diese jedoch oft nur auf die Normen, ohne den vollen Wortlaut abzudrucken. Dadurch bleibt der Großteil der technischen Normen weiterhin geschützt.

Ist es verboten, DIN-Normen zu zitieren?

Zitieren können Sie eine DIN-Norm, wenn das Urheberrecht eingehalten wird.
Zitieren können Sie eine DIN-Norm, wenn das Urheberrecht eingehalten wird.

Wenn Sie das Urheberrecht einhalten, können DIN-Normen grundsätzlich ohne Probleme zitiert werden.

Das Zitatrecht (§ 51 UrhG) erlaubt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu bestimmten Zwecken. Dazu zählen beispielsweise:

  • wissenschaftliche Arbeiten
  • technische Dokumentationen
  • oder zur Erläuterungen

Wichtig ist dabei, dass Sie das Zitat in einem angemessenen Umfang verwenden und der Zweck des Zitats klar erkennbar ist (z.B. als Beleg für eine Aussage). Eine bloße Vervielfältigung großer Teile oder gar ganzer Normen unter dem Deckmantel des Zitatrechts ist nicht zulässig. Zudem müssen Sie die Quelle, also die zitierte DIN-Norm, immer klar und deutlich angeben.

Urheberrecht bei DIN-Normen – kurz und kompakt

DIN-Normen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht frei verbreitet werden. Das Zitieren ist jedoch unter Einhaltung bestimmter Bedingungen wie der Angabe der Quelle und einem angemessenen Umfang erlaubt.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sascha Münch
Sascha Münch

Sascha Münch hat sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen und im Anschluss am OLG Celle sein Referendariat absolviert. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 2019 wurde er zudem zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. In seinen Texten beantwortet er umfassende Fragen zum Urheberrecht.

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