Letzte Aktualisierung am: 27. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten
Die Digitalisierung an Schulen: Fluch oder Segen?
Schon seit längerer Zeit ist das Wort in aller Munde, viele können es vielleicht schon gar nicht mehr hören: Digitalisierung. Das „digitale Zeitalter“ macht vor so gut wie keinem Lebensbereich halt. Auch die digitalisierte Schule rückt immer weiter in den Fokus. Die Bundesregierung veröffentlicht Digitalstrategien, während die Corona-Krise die Entwicklung stärker als je zuvor vorantreibt. Doch was ist überhaupt eine „digitale Schule“ und wie zeigt sich die Digitalisierung an Schulen? Was müssen Lehrer und Schüler darüber wissen? Was besagt das Urheberrecht zu digitalen Unterrichtsmaterialien? Und bringt das Ganze wirklich nur Vorteile? Diesen Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.
➜ Direkt zum eBook “Digitalisierte Schule: Herausforderungen des neuen Unterrichts”
Inhalt
Von der Schiefertafel zum Smartboard: Entwicklung der Digitalisierung in der Schule
Die Digitalisierung an Schulen ist ein Thema, das sich bereits über viele Jahre erstreckt. Das ist kein Wunder, denn auch die Welt außerhalb der Klassenzimmer entwickelt sich immer digitaler. Trotzdem werden Schulen das vorherrschende Bild von alten Holzstühlen, Schiefertafeln und Kreidestaub oft noch nicht los. Viele wollen das jedoch ändern. Dementsprechend wird seit einiger Zeit an verschiedenen Stellschrauben gedreht, um die Schulbildung in Deutschland fit für die digitale Zukunft zu machen.
Besonders erwähnenswert ist diesbezüglich der sogenannte „DigitalPakt Schule“. Ein Maßnahmenpaket, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, um die Umsetzung des Projekts „digitalisierte Schule“ voranzutreiben. Der Hintergrund: Viele Länder besitzen nicht die notwendigen Geldmittel, um die Digitalisierung in ihren Schulen zu fördern. Der Bund darf jedoch grundsätzlich wegen des sogenannten Kooperationsverbots keinen Einfluss auf die Bildungsstruktur der Länder nehmen – auch nicht finanziell. Im Rahmen des Digitalpaktes wurde deshalb eine Änderung des Art. 104c Grundgesetz (GG) beschlossen. Nun ist es dem Bund erlaubt, den Ländern beim Ausbau der digitalen Bildung unter die Arme zu greifen.
Dafür wurde eine stolze Summe veranschlagt: Ganze fünf Milliarden Euro sollen bis 2023 in die Digitalisierung der Schule fließen. Mit dem Geld sollen insbesondere der Ausbau von WLAN-Netzen und die Beschaffung von entsprechenden Arbeitsgeräten (wie z.B. Tablets) erleichtert werden.
Im Jahr 2020 erlebte die digitalisierte Schule dann zwangsläufig einen weiteren – wenn auch leider unfreiwilligen – Aufschwung: Die Corona-Krise zwang und zwingt Schulen zum Umdenken. Der Präsenzunterricht fiel aus, Schüler mussten von Zuhause aus lernen, digitaler Unterricht wurde für Lehrer alternativlos. Gerade aufgrund dieses unverhofften Wandels, zeigten sich auch schnell die Schwächen in der Digitalisierung der Schule und dass die Entwicklung in Deutschland noch längst nicht abgeschlossen ist. Jedoch steht das Thema „digitalisierte Schule“ seither immer stärker im Mittelpunkt. Die Möglichkeiten für Lehrer und Schüler werden vielfältiger, die Angebote für das digitale Klassenzimmer umfassender und ausgereifter.
Digitale Schule: Welche Möglichkeiten gibt es für Lehrer und Schüler?
Die digitalisierte Schule beginnt schon dort, wo Unterrichtsmaterialien digital bereitgestellt werden. Doch darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, die weitaus komplexer sind und im Grunde das gesamte Schulleben in die digitale Welt holen („digitales Klassenzimmer“). Nicht zu vernachlässigen sind dabei jedoch stets auch die rechtlichen Aspekte der Digitalisierung an Schulen. Insbesondere das Urheberrecht kann in einigen Situationen sehr relevant werden.
Digitales Unterrichtsmaterial: Worauf ist zu achten?
Digitale Medien in der Schule können auf vielfältige Art und Weise genutzt werden. Während früher vielleicht schon die Vorführung eines Films ein „digitales“ Highlight war, bieten heutzutage bspw. immer mehr Verlage ergänzend zum klassischen Schulbuch auch digitales Unterrichtsmaterial an.
Ein Beispiel ist das sogenannte mBook, bei dem das gesamte Buch in digitaler Form bereitgestellt wird und u. a. auf einem Tablet angesehen werden kann. Im Gegensatz zu einem E-Book beinhaltet ein mBook aber auch noch zusätzlich interaktive Elemente, wie z. B. ausfüllbare Fragebögen zur Selbstüberprüfung, und ermöglicht auf diesem Wege eine komplett digitalisierte Bearbeitung.
Abgesehen davon sind in der letzten Zeil unzählige Apps und Plattformen aus dem Boden geschossen, die bereits vorbereitete Lehrmaterialien zu sämtlichen Themenfeldern anbieten. Arbeitsblätter, Textauszüge, Bilder, Videos usw. – sämtliche Unterlagen für ganze Unterrichtseinheiten lassen sich dort finden. Zusätzlich bietet das Internet natürlich auch darüber hinaus beinahe unbegrenzte Möglichkeiten, eigenes Lehrmaterial aus fremden Werken zusammenzustellen und an die Schüler weiterzugeben.
Doch wie sieht das ganze rechtlich aus? Dürfen Sie als Lehrer die digitalen Bücher und Materialien frei verwenden, an Schüler weiterleiten oder sie für die gesamte Schule hochladen?
Die Antwort darauf ist zunächst unbefriedigend: Das kommt darauf an – und zwar auf die entsprechende Lizenzvereinbarung mit dem jeweiligen Anbieter des Unterrichtsmaterials. Dort ist detailliert geregelt, was Sie als Nutzer der fremden Unterlagen dürfen und was nicht. Fest steht jedoch, dass das Urheberrecht auch abgesehen davon gewisse Regelungen vorsieht, die Lehrern die Nutzung und Erstellung von Unterrichtsmaterial erleichtern und auch die digitalisierte Schule einfacher machen. Die wohl wichtigste Vorschrift ist diesbezüglich der § 60a Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Der § 60a UrhG ist eine sogenannte gesetzliche Nutzungserlaubnis und gestattet sowohl analoge als auch digitale Kopien veröffentlichter und urheberrechtlich geschützter Werke, wenn diese zur „Veranschaulichung des Unterrichts“ oder für die „Lehre an Bildungseinrichtungen“ verwendet werden. Dazu zählt natürlich auch digitaler Unterricht. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Die Kopien dürfen keinem kommerziellen Zweck dienen
- Sie dürfen die Materialien lediglich den Lehrenden und Teilnehmern der jeweiligen Veranstaltung und Lehrenden und Prüfern derselben Bildungseinrichtung zugänglich machen
- In der Regel dürfen Sie nur 15 % des geschützten Werkes auf diese Art verwenden
- Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder Werke mit geringem Umfang dürfen jedoch auch vollständig genutzt werden.
Für die digitale Schule heißt das konkret: Den Voraussetzungen entsprechende Unterlagen dürfen sowohl digital an die Schüler aus dem Unterricht als auch im Intranet der Schule an andere Lehrkräfte weitergegeben werden. Die Schüler dürfen das Material aber ihrerseits natürlich bspw. nicht an Freunde auf anderen Schulen weiterleiten. Darauf sollten Sie als Lehrer hinweisen.
Achtung: Der § 60a UrhG gilt ausdrücklich nicht für solche Werke, die ausschließlich für den Schulunterricht geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind, also z. B. Schulbücher. In diesen Fällen ist die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich. Wenn Sie als Lehrer Auszüge eines Schulbuchs ohne Einverständnis hochladen und verbreiten, machen Sie sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig.
Unterricht komplett digital: Das digitale Klassenzimmer
Neben der Möglichkeit, digitales Unterrichtsmaterial zu nutzen, kann digitaler Unterricht auch noch viel weiter gehen. Das sogenannte „digitale Klassenzimmer“ ermöglicht es, dass Schüler und Lehrer gemeinsam in einem virtuellen „Raum“ arbeiten. Damit das gelingt, werden meist verschiedene Werkzeuge benutzt, um den analogen Schulalltag möglichst unverfälscht zu digitalisieren. Unter anderem sind folgende Tools typisch für ein digitales Klassenzimmer:
- Audio- und/oder Videokonferenz
- Text-Chat
- Interaktives digitales Whiteboard
- Cloudbasiertes Dateimanagement
Wie auch in einem herkömmlichen Klassenzimmer können Schüler und Lehrer auf diese Weise im direkten Austausch miteinander kommunizieren. Fragen können in Echtzeit gestellt und beantwortet werden und sogar die Tafel wird in Form eines Whiteboards in die digitale Schule eingebracht.
Werden zudem Dateien in einem cloudbasierten Dateisystem gespeichert, können alle berechtigten Schüler und Lehrer jederzeit von überall auf die Materialien zugreifen, sie verändern, anpassen und herunterladen.
Auch hier gilt es natürlich wieder, das Urheberrecht zu beachten. Hinsichtlich des Unterrichtsmaterials gilt im Grunde auch in einem digitalen Klassenzimmer nichts Anderes als das bereits oben Erläuterte.
Jedoch sollten Sie beachten, dass jederzeit nur die Teilnehmer des Unterrichts Zugang auf die Materialien haben und das Dateisystem nicht für Dritte zugänglich ist. Können nämlich schulexterne Nutzer auf die Dateien zugreifen, handelt es sich regelmäßig um eine öffentliche Wiedergabe, die nicht mehr von § 60a UrhG gedeckt ist. Ebenfalls schreiben Lizenzvereinbarungen mit Anbietern von Unterrichtsmaterial regelmäßig vor, dass die Werke – wenn überhaupt – nur schulintern zugänglich gemacht werden dürfen.
Eine Möglichkeit, die Materialien noch besser gegen unbefugte Nutzung abzusichern, ist die Verschlüsselung der Dateien mit Passwörtern. So kann es auch bspw. für Schüler nochmals deutlicher werden, dass eine freie Weitergabe nicht gestattet ist.
Digitalisierung in der Schule: Pro und Contra
Wie dargestellt, bestehen vielfältige Möglichkeiten, eine digitalisierte Schule zu gestalten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass hinsichtlich der Digitalisierung der Schule sowohl Vor- als auch Nachteile existieren. Auf beide Seiten soll nun im Folgenden kurz eingegangen werden.
Schule digital: Die Vorteile der Digitalisierung
Unsere Gesellschaft wird immer digitaler. Daher ist es auch nur logisch, dass sich die Bildung dieser Entwicklung anpasst. Auch die Schüler sind heutzutage in der Regel „digital natives“. Eine Schule, die sich vor der Digitalisierung verschließt, würde folglich wohl als Fremdkörper wahrgenommen werden und entspräche nicht der Lebensrealität vieler Kinder und Jugendlichen.
Ein weiteres Schlagwort: Medienkompetenz. Digitale Schule fordert und fördert die Fähigkeit von Heranwachsenden, mit den allgegenwärtigen digitalen Medien (auch kritisch) umzugehen. Höchstwahrscheinlich wird die Digitalisierung zudem später bei vielen Schulabsolventen im Beruf eine große Rolle spielen. Eine digitalisierte Schule bereitet dementsprechend tendenziell besser auf einen Einstieg in den Arbeitsmarkt vor.
Weiterhin ergeben sich durch digitale Medien an der Schule neue und spannende Lehrmethoden. Durch ergänzenden Einsatz von Technik lassen sich viele Unterrichtsinhalte ansprechender und nahbarer gestalten.
Nachteile: Probleme der Digitalisierung an der Schule
Neben den genannten Vorteilen bringt die digitalisierte Schule aber natürlich auch einige Probleme mit sich. Gerade die Situationen zuhause können sich bei den Schülern teils stark unterscheiden. Unterricht von daheim kann z. B. schwierig werden, wenn entweder keine ausreichende Internetverbindung besteht oder aber schon gar keine geeignete Lernatmosphäre geschaffen werden kann.
Ebenfalls kann schnell der soziale Aspekt des Unterrichts verloren gehen. Auch wenn Video- und Audiokonferenzen eine gute Unterstützung sind, lässt digitaler Unterricht doch die persönlichen Kontakte vermissen.
Sofern der Unterricht vollständig digital abläuft, kann es für viele Eltern auch aus zeitlichen Gründen schwierig sein, wenn das Kind zuhause bleibt. Oft müssen sie dann Lösungen finden, um Kinderbetreuung und Arbeit unter einen Hut zu bekommen.
Chance und Herausforderung: Digitale Medien in der Schule vs. Urheberrecht
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass eine digitalisierte Schule differenziert zu betrachten ist. Gerade auch die rechtlichen Aspekte können unter Umständen schnell untergehen, wenn die Digitalisierung (zu) schnell vorangetrieben wird. Schulleitung, Lehrer, Schüler und Eltern – alle Beteiligten sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, was bei digitalem Unterrichtsmaterial und im digitalen Klassenzimmer zu beachten ist. Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen können sie so mit einfachen Mitteln vermeiden.
Gerade im Bereich Bildung und Lehre ist das Urheberrecht grundsätzlich sehr offen. Die gesetzliche Nutzungserlaubnis in § 60a UrhG, aber auch das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG stellen sicher, dass Lehrer die Digitalisierung in der Schule für sich nutzen können. Dabei ist lediglich stets darauf zu achten, dass die Unterlagen nicht in unbefugte Hände gelangen und ausreichend abgesichert sind. Mehr zum Urheberrecht in Schulen lesen Sie auch hier.
Aufgrund der wachsenden Nachfrage am Thema „digitale Schule“ existieren aber schon viele Anbieter auf dem Markt, die ein „Allround-Paket“ anbieten. Ebenfalls können Lehrer, die noch nicht wirklich mit der Digitalisierung an Schulen vertraut sind, eine Reihe an Schulungen finden, die das Thema auf verständliche Art und Weise näherbringen.
Zusammenfassung – FAQ zum Thema „digitalisierte Schule“
Digitalisierte Schule meint in erster Linie die Nutzung von digitalem Unterrichtsmaterial und/oder die Digitalisierung des gesamten Schullebens bzw. Klassenzimmers. Beginnend mit der Benutzung von Tablets und interaktiven, digitalen Schulbüchern, kann digitale Schule so weit gehen, dass die gesamte Kommunikation und Lehre online und digital in Echtzeit stattfindet. Mehr dazu lesen Sie hier.
Beim Kauf bzw. der Nutzung von fertigen digitalen Unterrichtsmaterialien richten sich die Befugnisse nach der jeweiligen Lizenzvereinbarung mit dem Rechteinhaber. Stellen Sie selbst digitales Unterrichtsmaterial aus urheberrechtlich geschützten Quellen zusammen, gelten die Maßgaben des § 60a UrhG. Demnach dürfen Sie für den Unterricht unter bestimmten Voraussetzungen geschützte Werke frei verwenden. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Von einem digitalen Klassenzimmer ist die Rede, wenn mithilfe verschiedener Tools der gesamte Unterricht virtuell durchgeführt wird. Bspw. findet die Kommunikation über Audio- oder Videokonferenz statt, während die Tafel als digitales Whiteboard dargestellt wird. Wie im analogen Klassenzimmer können sich Schüler melden und etwas an die Tafel schreiben. Ebenfalls werden Unterrichtsmaterialien häufig in einem gemeinsamen cloudbasierten Dateisystem hochgeladen. Mehr dazu hier.
Kostenloses eBook zum Download
Alle wichtigen Informationen zum Thema „Digitalisierte Schule“ haben wir für Sie in einem eBook zusammengefasst.
Hier erfahren Sie, welche Besonderheiten die digitale Schule mit sich bringt, welche Möglichkeiten Lehrer und Schüler haben und was aus urheberrechtlicher Sicht unbedingt zu beachten ist.
Hier können Sie das eBook zur digitalisierten Schule runterladen!
Bildnachweise: Fotolia.com/S_Kentoh (Header & Vorschaubild), Depositphotos/geerati@gmail.com, Depositphotos/Giovanni_Cancemi Depositphotos/everythingposs, Fotolia.com/pizuttipics, Depositphotos/ser.cher83@gmail.com, Depositphotos/Savenkomasha.gmail.com