In einem Verfahren des Münchner Landgerichts (Az. 42 O 14139/24) hat die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft GEMA gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI gewonnen. Hintergrund war, dass ChatGPT ohne Lizenz Liedtexte nutzte. Eine Urheberrechtsverletzung, so das Gericht. Die Entscheidung ist ein bedeutender Schritt in der Auseinandersetzung darum, wie KI-Technologien mit urheberrechtlich geschütztem Material umgehen dürfen.
Warum kann ChatGPT nicht die Liedtexte nutzen? Die Urheberrechtsverletzung erklärt
Die GEMA, die die Rechte von Tausenden Musikurhebern in Deutschland vertritt, hatte die Klage eingereicht, nachdem festgestellt wurde, dass ChatGPT in der Lage ist, die Texte von bekannten deutschen Liedern nahezu perfekt zu reproduzieren.
Im Zentrum des Verfahrens standen neun Musiktitel, darunter „Männer“ von Herbert Grönemeyer und Rolf Zuckowskis „In der Weihnachtsbäckerei“. Die GEMA argumentierte, dass sowohl das Training der KI mit diesen Texten als auch die spätere Ausgabe an Nutzer eine lizenzpflichtige Nutzung darstellt.
OpenAI verteidigte sich mit dem Argument, dass es sich nicht um eine Kopie im rechtlichen Sinne handelt. Vielmehr sei die Textausgabe das Ergebnis einer sich wiederholenden, analytischen und statistischen Synthese. Der Betreiber erklärte, dass ChatGPT aufgrund der Liedtexte keine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Chatbot wie ChatGPT sei nämlich keine Datenbank, die einfach gespeicherte Inhalte abruft, sondern generiere den Text Wort für Wort neu, basierend auf statistischen Mustern, die er gelernt hat.
In dem Verfahren hat die GEMA nun jedoch einen ersten Erfolg gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI errungen. Das Landgericht München entschied dabei zugunsten der GEMA. Nach Ansicht des Gerichts ist es unerheblich, wie intelligent ChatGPT ist. Wenn die Liedtexte das Eigentum anderer sind, müssen sie erworben werden. Dem Betreiber fehlte die notwendige Lizenz und trotzdem nutzte ChatGPT die Liedtexte. Eine Urheberrechtsverletzung wurde demnach festgestellt.
ChatGPT hat durch Liedtexte eine Urheberrechtsverletzung begangen – was bedeutet das für zukünftige Verfahren?
Das Urteil aus München ist noch nicht rechtskräftig und es wird erwartet, dass OpenAI Berufung einlegt. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls für den Digitalmarkt hatten beide Parteien im Vorfeld bereits angeregt, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.
Weltweit laufen ähnliche Verfahren, in denen Verlage, Autoren und Künstler gegen KI-Firmen klagen. Das Urteil aus München ist eines der ersten in Deutschland, das eine klare Position bezieht und die Rechte der Urheber im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz stärkt.