Lassen sich die Fridays for Future als Marke schützen?

News von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die von Greta Thunberg ins Leben gerufene politische Bewegung „Fridays for Future“ soll als Marke eingetragen werden. Entsprechende Anträge stellte die Stiftung der Initiatorin der globalen Klimaproteste beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die Eintragung als Marke soll einen Missbrauch verhindern.

Beweggründe für die Markenanmeldung

Missbrauch unterbinden: Werden die Fridays for Future zur Marke?
Missbrauch unterbinden: Werden die Fridays for Future zur Marke?

Wie vor kurzem bekannt wurde, hat die „Stiftelsen The Greta Thunberg and Beata Ernman Foundation“ am 23. Dezember beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im spanischen Alicante die Markenanmeldung für die Bezeichnung „Fridays for Future“ beantragt. Gründer der bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten Stiftung sind Gerta Thunberg und ihre Familie. Die junge Klimaaktivistin begründet diesen Schritt auf Instagram wie folgt:

Mein Name und die #FridaysForFuture-Bewegung werden ohne jegliche Zustimmung ständig für kommerzielle Zwecke verwendet. Dies geschieht zum Beispiel beim Marketing, beim Verkauf von Produkten und beim Sammeln von Geld in meinem Namen und im Namen der Bewegung.

Für viele Juristen ist diese Maßnahme durchaus sinnvoll bzw. kommt eigentlich sogar schon zu spät. Denn werden die Fridays for Future als Marke anerkannt, können Dritte diese Bezeichnung nicht mehr verwenden, um damit Geld zu verdienen. Um einen Missbrauch effektiv zu verhindern, ist es in der Regel notwendig, die Markenrechte für zahlreiche Nutzungszwecke zu registrieren. Bei den Fridays for Future sollen es mehr als 100 Kategorien sein. So wurde der Markenschutz unter anderem für folgende Zwecke beantragt:

  • Kleidung
  • Taschen
  • Geldbörsen
  • Computerhardware
  • Konferenzen
  • Finanzprodukte
  • sportliche Aktivitäten

Welche Folgen hätte die erfolgreiche Eintragung der Fridays for Future als Marke für die globale Protestbewegung? Die Genehmigung einer Demonstration, die im Sinne der Klimaaktivistin stattfindet, ist wohl auch künftig nicht notwendig. Allerdings kann die Stiftung bei Verstößen gegen ihr Markenrecht Einspruch einlegen und ggf. Schadensersatz verlangen.

Lässt sich eine politische Bewegung als Marke eintragen?

Damit die Fridays for Future als Marke geschützt sind, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden.
Damit die Fridays for Future als Marke geschützt sind, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden.

Grundsätzlich ist es möglich, eine Bewegung wie die Fridays for Future als Marke zu schützen. Allerdings gilt es dabei verschiedene Kriterien zu erfüllen. So darf es sich bei der Markenbezeichnung zum Beispiel nicht um einen allgemeingebräuchlichen Begriff aus dem Alltag handeln.

Die Sicherung eines Markenrechts verlangt darüber hinaus auch die Ausübung der Nutzungsrechte. Das bedeutet, dass die Markeninhaber dazu verpflichtet sind, innerhalb von fünf Jahren entsprechende Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten.

Fehlt eine wirtschaftliche Nutzung, kann dies zum Verlust der Markenrechte führen. Demnach muss die Stiftung von Greta Thunberg zukünftig wohl Taschen und Kleidung unter der Fridays-for-Future-Marke anbieten. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist allerdings nicht notwendig.

Mögliche Einwände gegen die Markenanmeldung können Unternehmen und Organisationen bis zum 24. April 2020 beim EUIPO vorbringen. Diese Möglichkeit für einen Widerspruch gehört zum regulären Prozedere bei der Registrierung einer Marke und ermöglicht es insbesondere bestehenden Markeninhabern ihre Rechte zu schützen.

Bildnachweis: © depositphotos/CeriBreeze

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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