Die wichtigsten Veränderungen

Die gestrige Abstimmung bildete den Abschluss des EU-typischen Trilogverfahrens, bei welchem das EU-Parlament bei 65 Enthaltungen mit 452 zu 132 Stimmen die Gesetzesänderungen absegnete.
Die betroffene Videorichtlinie heißt mit vollem Titel eigentlich „Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste„, kurz „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ oder einfach AVMD-Richtlinie.
Die Videorichtlinie galt innerhalb der europäischen Union bis dato nur für klassische Fernsehanstalten, wird in Zukunft jedoch auch auf Video-on-Demand-Dienste und Streamingportale wie YouTube und Netflix ausgeweitet.
- Anbieter sollen künftig sicherstellen, dass Minderjährige besser vor Inhalten wie Hassbotschaften, übermäßigen Gewaltdarstellungen und auch unpassender Produktplatzierung geschützt sind.
- Die Sendezeit zwischen 06:00 und 18:00 soll auf maximal 20 % Werbung beschränkt sein.
- Das Angebot von Video-on-Demand-Plattformen soll zu mindestens 30 % aus europäischen Produktionen bestehen.
Was sind mögliche Folgen?

Internetdienste mit fernsehähnlichen Inhalten werden dem Medium Fernseher rechtlich zunehmend gleichgestellt. Damit erfolgt auch gewissermaßen eine Bedeutungsverschiebung – weg vom Medium und mehr zum konkreten Inhalt.
Durch die Ausweitung der europäischen Videorichtlinie werden zuvorderst die digitalen Big Player stärker in die Verantwortung genommen. Diese sollen nämlich bei Meldungen zeitnäher reagieren als bisher; dies macht wahrscheinlich eine Verbesserung der bisherigen Systeme nötig.
Gerade Marktführer YouTube wird hier reagieren müssen – denn aufgrund der schieren Menge an Inhalten erfolgt hier die Löschung von unpassenden Videos hauptsächlich durch die Meldung der Nutzer.
Die Eindämmung für Werbung bedeutet wahrscheinlich auch, dass das Influencer-Marketing künftig strengeren Vorgaben entsprechen muss. Diese bewegen sich gerade im deutschen Medienrecht häufig im juristischen Graubereich; nicht selten werden Strafen für Influencer in Höhe von mehreren tausend Euro verhängt, da diesen Schleichwerbung angelastet wird.
Wie geht es weiter? Der Rat der EU-Minister muss die Vereinbarung zunächst noch formell annehmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die neuen EU-Videorichtlinien in nationales Recht umzuwandeln.
Bildnachweise: fotolia.com/Fabian, fotolia.com/ ake1150