Upskirting künftig strafbar: Persönlichkeitsrecht bei Fotos gestärkt

News von Nicole P.

Veröffentlichungsdatum: 18. September 2020

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat billigte am 18. September 2020 einen Gesetzesentwurf, der die Ahndung von Verletzungen des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in Zukunft ermöglicht. Dies führt insbesondere dazu, dass das heimliche Erstellen von Fotos durch Downblousing und Upskirting strafbar wird.

Warum geht es bei dem Gesetz?

Die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen stoppen: Upskirting ist bald strafbar.
Die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen stoppen: Upskirting ist bald strafbar.

Unter dem Begriff „Upskirting“ werden heimliche Bild- und Videoaufnahmen verstanden, bei denen die Täter gezielt unter den Rock des Opfers fotografieren bzw. filmen. Ist die Kamera auf den Ausschnitt gerichtet, ist vom sogenannten Downblousing die Rede.

Bislang konnten sich Opfer nur durch das Recht am eigenen Bild gemäß Kunsturhebergesetz (KUG) gegen solche Aufnahmen wehren. Allerdings findet dieses nur Anwendung, wenn die Frauen durch ein individuelles Merkmal auch tatsächlich zu identifizieren waren.

Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) stellen solche Fotos allerdings nicht nur einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte dar, sondern verletzen auch die sexuelle Selbstbestimmung:

Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre.

Durch die Billigung des Bundesrates wird Upskirting künftig strafbar. Ein entsprechender Straftatbestand entsteht dafür unter § 184k Strafgesetzbuch (StGB), womit dieser dem Sexualstrafrecht zugeordnet wird.

Bei der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen handelt es sich um ein Antragsdelikt, sodass eine Strafverfolgung nur stattfindet, wenn die Opfer bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Den Tätern droht im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Ab wann genau werden Downblousing und Upskirting strafbar? Bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, muss dieses noch verschiedene Etappen passieren. So muss als nächstes der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Anschließend erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Gültig wird das Gesetz dann am ersten Tag des folgenden Quartals. Je nachdem wie schnell die Institutionen sind, ist dies möglicherweise entweder zum 1. Oktober 2020 oder zum 1. Januar 2021 der Fall.

Weitere Verschärfung der Persönlichkeitsrechte

Nicht nur Upskirting wird strafbar, auch Gaffer müssen mit härteren Sanktionen rechnen.
Nicht nur Upskirting wird strafbar, auch Gaffer müssen mit härteren Sanktionen rechnen.

Der Bundesrat hat allerdings am 18. September 2020 nicht nur entschieden, dass Upskirting künftig strafbar sein soll, sondern auch Strafen für Gaffervideos zugestimmt.

Wer künftig die verstorbenen Opfer bei Unfällen bzw. Katastrophen filmt oder fotografiert und diese Aufnahmen verbreitet, muss mit einer Verurteilung gemäß 201a StGB rechnen. Somit wird der Paragraph, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ahndet, auf Verstorbene erweitert.

Gaffer müssen dadurch mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Dies soll verhindern, dass Schaulustige bei Unfällen Fotos erstellen und diese anschließend in den sozialen Medien verbreiten.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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