Unterliegen KI-generierte Bilder dem Urheberrecht?

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Immer häufiger werden Bilder auf Webseiten verwendet, die nicht von Menschen, sondern von Künstlicher Intelligenz erstellt worden sind. Beispiele hierfür sind ChatGPT, Midjourney oder Gemini. Unsicherheiten gibt es dabei regelmäßig bei der Frage, ob auch KI-generierte Bilder dem Urheberrecht unterliegen. Mit dieser Frage wollen wir uns in diesem Ratgeber auseinandersetzen.

Existiert für KI-generierte Bilder ein Urheberrecht in Deutschland?
Existiert für KI-generierte Bilder ein Urheberrecht in Deutschland?

FAQ: Unterliegen KI-Bilder dem Urheberrecht?

Sind Bilder von einer KI urheberrechtlich geschützt?

Gemäß § 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) muss eine persönliche geistige Schöpfung für ein Urheberrecht vorliegen. KI-generierte Bilder besitzen daher kein Urheberrecht in Deutschland. Sie sind für jeden frei verwendbar.

Wem gehört ein von KI generiertes Bild?

KI-generierte Bilder haben kein Copyright und somit auch keinen Besitzer. Weder das Unternehmen, das das Bild generiert, noch Programmierer oder Betreiber einer Webseite gelten als Besitzer eines KI-Bildes.

Was können Folgen der Nutzung KI-generierter Bilder sein?

Unter andere müssen Sie für jeden KI-generierten Inhalt selbst haften. Dazu gehört auch das Risiko der Urheberrechtsverletzung.

Sind KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt?

Für KI-erstellte Bilder besteht kein Urheberrecht.
Für KI-erstellte Bilder besteht kein Urheberrecht.

Obwohl es immer mehr Webseiten-Betreiber gibt, die mit KI-Bildern arbeiten, herrscht viel Unsicherheit über die Regelung zum Urheberrecht bei von künstlicher Intelligenz generierten Bildern.

Sind von KI erstellte Bilder urheberrechtlich geschützt? Kurz gesagt lautet die Antwort hierauf: Nein, sind sie nicht. § 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) schreibt vor, dass ein Urheberrecht für persönliche geistige Schöpfungen besteht.

Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Dies trifft auf KI-generierte Bilder nicht zu. Der Inhalt eines solchen Bildes ist nicht von einem Menschen erstellt oder gestaltet worden und somit weder persönlich noch geistig individuell geschaffen worden.

Aber könnte nicht theoretisch ein Unternehmen hinter der KI, etwa ChatGPT oder Midjourney, ein Urheberrecht für das von seiner KI erstellten Bild sein? Nein, auch das ist nicht möglich, da ein Unternehmen kein Mensch ist und somit nach deutschem Urheberrecht kein Urheber sein kann.

Auch der Trainer einer KI kann nicht als Urheber fungieren, da er lediglich eine Vorauswahl von Bildern getroffen hat und nicht individuelle Bild geschaffen hat. Ebenso wenig können aber auch Programmierer oder Betreiber einer Webseite Urheber des Bildes sein, weil Sie es nicht selbst geschaffen haben.

Daher gilt: Für KI-generierte Bilder besteht kein Urheberrecht. Das bedeutet, dass ein solches Bild von jedem für seine Zwecke benutzt werden kann. Eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung eines von einer KI erstellten Bildes kann aber dennoch vorliegen. Denn auch KI-generierte Inhalte unterliegen den europäischen Regeln zum Urheberrecht.

Was Sie bei der Nutzung von KI-Bildern beachten sollten

Für von einer KI erstellte Bilder existiert zwar kein Urheberrecht, Risiken birgt die Nutzung trotzdem.
Für von einer KI erstellte Bilder existiert zwar kein Urheberrecht, Risiken birgt die Nutzung trotzdem.

Auch wenn für KI-Bilder kein Copyright besteht, kann eine Nutzung trotzdem Folgen haben. Diese sollten Sie z. B. als Webseitenbetreiber kennen und ggf. beachten, bevor Sie ein Bild auf Ihrer Seite ausspielen.

Wenn Sie KI-Bilder benutzen, fallen dafür weder Lizenzgebühren an, noch muss ein Urheber angegeben werden. Das birgt allerdings auch Risiken, die nicht zu unterschätzen sind.

Sie sollten, wenn Sie auf KI-generierte Bilder ohne Urheberrecht setzen wollen, über diese Folgen Bescheid wissen:

  • Haftung: Sie als Betreiber der Webseite bzw. Nutzer der Bilder haften auch vollumfänglich dafür. Verstößt ein von einer KI erstellter Inhalt gegen Gesetze oder Grundlagen, können Sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Urheberrechtsverletzung: Obwohl KI-generierte Bilder kein Urheberrecht besitzen, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Das ist z. B. der Fall, wenn das von KI erstellte Produkt einem bereits bestehenden, geschütztem Werk zu sehr ähnelt. Die Folgen können Abmahnungen oder Forderungen von Schadensersatz sein.
  • Kein Exklusivanspruch: Durch das fehlende Urheberrecht gehört das KI-Bild nicht ausschließlich Ihnen. Das heißt, dass z. B. auch Ihre Konkurrenz das Recht hat, auf exakt dasselbe Produkt zu setzen. Dadurch geht Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen möglicherweise Individualität in Form von Alleinstellungsmerkmalen verloren.

Übrigens: Unter Umständen haben Sie die Möglichkeit, bei einem KI-Bild Urheber zu werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie bei einem von einer KI erstellten Bild ohne Copyright die Farben anpassen oder neue Bildelemente einfügen. Die Änderungen müssen aber in einem gewissen Umfang vorhanden sein, sodass Ihr individueller Einfluss erkennbar wird.

KI-generierte Bilder – Kurz und Kompakt

In Deutschland unterliegen KI-generierte Bilder keinem Urheberrecht. Gemäß § 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist eine persönliche geistige Schöpfung für den Urheberrechtsschutz erforderlich. Da KI-Bilder nicht von Menschen erstellt werden, erfüllen sie diese Voraussetzung nicht. Die Haftung für die Nutzung der Bilder liegt bei dem Webseitenbetreiber.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für urheberrecht.de u. a. über Themen zum gewerblichen Rechtsschutz. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. In Dublin erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Verbraucher-, IT- und Wettberwerbsrecht.

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