Die Position des Ministerrat steht fest

Die Position, die in der EU Uploadfilter ermöglicht, steht fest.
Der EU-Ministerrat hat seine Position zum Leistungsschutzrecht bekanntgegeben. Nun steht nichts mehr im Weg, die Position in eine Richtlinie umzusetzen. Doch welche Änderungen kommen? Welche Folgen ergeben sich für die kreativen Produzenten, die beispielsweise mit Reviews ihr Geld verdienen? Was müssen die Plattform-Anbieter tun?
Die Vertreter im Ministerrat haben sich darauf geeinigt, dass besonders die Plattform-Betreiber in die Pflicht genommen sein sollen. Diese sollen sicherstellen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte unter Einsatz „effektiver und verhältnismäßiger Mittel“ beseitigt werden. In der Konsequenz hat die EU damit einen Uploadfilter beschlossen, denn eine andere Form der Kontrolle wäre nur begrenzt wirksam.
Doch statt klarer Regeln setzt der EU-weite Uploadfilter auf Ausnahmeregelungen für Sonderfälle. So sollen Kleinunternehmen von den Auflagen befreit werden. Auch nicht-kommerzielle Angebote sollen von den Vorschriften ausgenommen werden. Aber im Kielwasser der EU-weiten Uploadfilter kommen noch weitere Änderungen.
Neue Regeln beim Leistungsschutz für die Presse

Laut Kritikern ist ein EU-weiter Uploadfilter gleichbedeutend mit Zensur.
Die Schutzdauer für Presseberichte wurde ebenfalls einer Überarbeitung unterzogen. Statt der geforderten 20 Jahre wurde der Schutz im Positionspapier auf 12 Monate begrenzt. Aber bereits jetzt stoßen verschiedene Formulierungen auf Verwirrung. So wurde zur Frage der Textausschnitte in Suchmaschinen-Ergebnissen mit einer schwammigen Wortwahl beantwortet.
So sollen „unerhebliche“ Textteile von dem Schutz ausgenommen sein, so dass es möglich wird, die Texte zu bewerben. Kritiker monieren jedoch, dass es keine Möglichkeit gibt, beispielsweise eine Überschrift zu verwenden. Diese ist immer als erheblicher Teil zu verstehen. Wie mit diesem Auflagen im Internet auf solche Artikel verwiesen werden soll, ist unklar.
Die Position der Staaten ist klar, doch ob sich der Beschluss durchsetzen kann, wird sich zeigen. Bisher galten Leistungsschutzrecht und EU-weite Uploadfilter als Hindernis für ein funktionierendes Rechtemanagement im Internet.
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