P2P und illegales Film-Streaming nach wie vor stark – Studie aus Kalifornien

News von Norbert C.

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2018

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die kalifornische Firma Irdeto, welche auf Internetsicherheit spezialisiert ist, hat jüngst Zahlen zur Nutzung von Peer-to-Peer-Netzen (P2P) und Streaming-Angeboten veröffentlicht. Diese belegen vor allem, dass Raubkopien nach wie vor weltweit im großen Stile verbreitet werden – trotz großer Bemühungen der Rechtsprechung.

Deutschland sticht bei der Erhebung heraus

In der Erhebung zeigt sich, dass P2P- und Streaming-Dienste immer noch stark genutzt werden

In der Erhebung zeigt sich, dass P2P- und Streaming-Dienste immer noch stark genutzt werden

Für die Studie wurden 962 Angebote in insgesamt 19 Ländern untersucht, von Australien über Japan bis zur Ukraine. Bei dieser Länderauswahl zeigte sich eine nach wie vor starke Nutzung vor allem von sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) und Streaming-Angeboten, die illegale Kopien zur Verfügung stellen.

P2P-Verbindungen zeichnen sich – grob zusammengefasst – dadurch aus, dass die am Netz beteiligten Rechner einander ebenbürtig sind. Das bedeutet, dass Dateien im gleichem Maße abgerufen wie zur Verfügung gestellt werden können. An und für sich ist ein solches Netzwerk nicht illegal, jedoch werden P2P-Systeme gerne für illegales Filesharing verwendet.

Auffallend ist dabei, dass in Deutschland das P2P vom „klassischen“ Streaming weit überholt wird. Hier sind 88 % aller Filesharing-Aktivitäten auf die Benutzung von illegal arbeitenden Streamingsites zurückzuführen.

Wie die Daten zu lesen sind

Die Daten über P2P- und Streaming-Nutzung sollten als Querschnitt betrachtet werden

Die Daten über P2P- und Streaming-Nutzung sollten als Querschnitt betrachtet werden

Gleichwohl der Vergleich zwischen P2P und Streaming-Nutzung spannend ist, sollten die Zahlen dennoch im Kontext betrachtet werden.

  • Selektive Auswahl: Es handelt sich bei diesen Daten um eine beschränkte Auswahl bestimmter Länder, weshalb die Studie keine Allgemeingültigkeit beanspruchen kann.
  • Kein Aufschluss über konkretes Nutzerverhalten: nur weil bestimmte Dienste in einer großen Häufigkeit genutzt werden, bedeutet das nicht, dass entsprechende Nutzer ausschließlich „illegal schauen“. Häufig wird eine Kombination aus Bezahldiensten und illegalen Angeboten in Anspruch genommen.
  • Länderspezifische Rechtslagen haben natürlich einen großen Einfluss darauf, welche Angebote genutzt werden – so hat z. B. der Europäische Gerichtshof das Streaming von Raubkopien als illegal erklärt, was sich natürlich im Nutzerverhalten niederschlägt.

Es handelt sich also hierbei um einen Querschnitt – für wirklich fundierte Aussagen über P2P- und Streaming-Nutzung müssten viel mehr Umstände berücksichtigt werden. Dennoch lässt sich aus der Beobachtung ableiten, dass das Teilen und Streamen illegaler Inhalte nach wie vor einen großen Stellenwert einnimmt und dementsprechend nicht als Nischenphänomen abgetan werden kann.

Bildnachweise: fotolia.com/lculig

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Über den Autor

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Norbert C.

Norbert gehört seit 2021 zum Team von urheberrecht.de. Als Redakteur schreibt er Ratgeber zu Themen wie Abmahnung und Gewerblichem Rechtsschutz. Norbert hat einen Abschluss in Kunstwissenschaften und arbeitete zuvor in einem Architekturbüro.

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