Mutter erbt Facebook-Konto der Tochter
Ein digitaler Nachlass muss laut Urteil den Hinterbliebenen geöffnet werden.
2012 wurde das damals 15-jährige Mädchen in einer Berliner U-Bahnstation aus bisher nicht gänzlich geklärten Umständen von einem Zug überrollt. Die Mutter wollte daraufhin den Zugang zum Facebook-Profil ihrer Tochter, um darin Hinweise auf die Umstände des tragischen Todes zu finden. Das soziale Netzwerk verweigerte dies. Nun kann der digitale Nachlass dank dem Urteil geöffnet werden. Alle Rechte an dem Account sind auf die Mutter übergegangen.
Wie soll digitaler Nachlass durch das Urteil gehandhabt werden?
Wenn digitaler Nachlass laut Urteil zu öffnen ist, was folgt dann für das Copyright?
Nach der richterlichen Entscheidung bleibt Facebook keine Wahl mehr. Spätestens jetzt müssen sie wissen, wie digitaler Nachlass zu handhaben ist. Das Urteil setzt dafür den Rahmen.
Inwiefern damit den Wünschen der Hinterbliebenen nachgekommen wird, ist noch unklar. Ebenso ungewiss sind die Folgen für das geistige Eigentum.
Denn auch wenn ein digitaler Nachlass durch das Urteil geöffnet wurde und die Mutter Zugang zum Konto bekommen hat, sind die privaten Nachrichten weiterhin unzugänglich. Der Konzern wehrt sich beständig dagegen, die Nachrichten seiner Nutzer herauszugeben.
Selbst ein bevollmächtigter Nachlassverwalter kann nicht:
- Nachrichten lesen
- urheberrechtlich bedenkliche Inhalte löschen
- an Chats teilnehmen
Facebook hat derweil eine Option eingerichtet, mit der der digitale Nachlass seit dem Urteil verwaltet werden kann. So ist es jetzt möglich, einen Verwalter zu bestimmen, der nach dem Tod auf das Profil zugreifen darf. Alternativ ist es möglich, den Account automatisch nach der Meldung des Todes löschen zu lassen. Wurden keine solchen Maßnahmen ergriffen, können Angehörige über den Rechtsweg die Löschung für das Konto beantragen.
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