Rundfunklizenz: Wann benötigen Influencer eine solche?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Deutschland verfügt über eine vielfältige und abwechslungsreiche Medienlandschaft. Für die Veranstaltung von Rundfunkprogrammen – zu denen unter anderen auch Live-Streaming zählen kann – ist häufig eine medienrechtliche Zulassung notwendig, die sogenannte Rundfunklizenz. Dies dient de, Schutz der Verbraucher, soll aber gleichzeitig auch sicherstellen, dass die gesellschaftlichen Werte sowie der Jugendschutz beachtet werden.

Egal ob Klassiker oder neue Games: Werden Let's Play-Videos live gezeigt, ist meist eine Rundfunklizenz nötig.
Egal ob Klassiker oder neue Games: Werden Let’s Play-Videos live gezeigt, ist meist eine Rundfunklizenz nötig.

FAQ zur Rundfunklizenz

Wer benötigt eine Rundfunklizenz?

Möchten Sie Inhalte in Bewegtbild und/oder Ton verbreiten – wie zum Beispiel Live-Streams – , ist dafür ggf. eine entsprechende Lizenz notwendig.

Was kann ich tun, wenn die zuständige Landesmedienanstalt offiziell festgestellt hat, dass es sich bei meinem Angebot um Rundfunk handelt?

In diesem Fall haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten:
– Antrag für eine Rundfunklizenz stellen
– Angebot anpassen, sodass keine Zulassung mehr notwendig ist
– Kanal vollständig einstellen

Welche Option dabei in Ihrem Fall am sinnvollsten ist, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Wägen Sie diese ggf. gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt ab.

Droht eine Strafe, wenn ich über YouTube oder Twitch streame und über keine Rundfunklizenz verfüge?

Wer ein Rundfunkangebot ohne Zulassung betreibt, muss gemäß Medienstaatsvertrag (MStV) mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Allerdings ist eine solche Summe bei kleinen Kanälen auf Videoplattformen eher unwahrscheinlich. Um als Influencer Strafen zu vermeiden, ist es dennoch ratsam, das eigene Angebot zu prüfen und sich ggf. von einem Anwalt für Rundfunkrecht beraten zu lassen.

Was ist eine Rundfunklizenz und wann ist diese notwendig?

Twitch & YouTube: Eine Rundfunklizenz kann notwendig sein, wenn über einen Kanal Streams live gezeigt werden.
Twitch & YouTube: Eine Rundfunklizenz kann notwendig sein, wenn über einen Kanal Streams live gezeigt werden.

Möchten private Betreiber Inhalte in Bewegtbild und/oder Ton anbieten – offiziell als Rundfunk bezeichnet – ist dafür unter Umständen eine spezielle Zulassung notwendig. Eine Rundfunklizenz ist gemäß MStV grundsätzlich notwendig, wenn ein Angebot folgende Kriterien erfüllt:

  • der Beitrag ist live oder startet zu bestimmten Zeitpunkten (Sendeplan),
  • mehr als 20.000 Nutzer werden im Durschnitt von sechs Monaten gleichzeitig erreicht,
  • die Sendung ist journalistisch-redaktionell gestaltet,
  • und das Angebot steht regelmäßig bzw. dauerhaft zur Verfügung.

Verschiedene Angebote von Influencern können diese Bedingungen erfüllen, sodass die Medienanstalten eine Rundfunklizenz fordern. Allerdings erreichen nur sehr wenige im Durchschnitt mehr als 20.000 Zuschauer. Zudem sind Kanäle, denen die Behörden keine Bedeutung für die Meinungsbildung zumessen, ebenfalls von der Lizenzpflicht befreit.

Als Let’s Play werden Videos oder Livestreams bezeichnet, bei denen es sich um das kommentierte Spielen eines Computerspiels handelt. Diese werden vorrangig über YouTube oder Twitch angeboten. Nicht selten stehen dabei nicht das jeweilige Spiel, sondern die unterhaltsamen Kommentare im Mittelpunkt.

Voraussetzungen für eine Sendelizenz

Damit Betreiber eine Rundfunklizenz erhalten können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Diese ergeben sich aus §§ 53ff. MStV und dem Landesmediengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem:

  • die Vertreter der Gesellschaft müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein,
  • die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft müssen offengelegt werden,
  • die Beteiligten müssen ein Führungszeugnis vorlegen,
  • die Bestimmung eines Jugendschutzbeauftragten,
  • die Vorlage eines Businessplans
Bereits bei der Antragsstellung für eine Rundfunklizenz müssen Sie angeben, um was für ein Programm es sich handeln soll. Darüber hinaus sind verschiedene Unterlagen einzureichen.

Rundfunklizenz: Welche Kosten entstehen?

Eine Rundfunklizenz geht mit Kosten einher. Die sind auch vom Wert des Unternehmens abhängig.
Eine Rundfunklizenz geht mit Kosten einher. Die sind auch vom Wert des Unternehmens abhängig.

Die Kosten für eine Rundfunklizenz ergeben sich aus dem MStV. Beschränkt sich die Zulassung des Programms auf die Verbreitung über das Internet, ist mit Gebühren in Höhe von 500 bis 10.000 Euro zu rechnen.

Die konkreten Kosten ergeben sich allerdings aus dem Verwaltungsaufwand, mit dem der Antrag auf eine Rundfunklizenz einhergeht und dem Wert des Unternehmens. Da die Beantragung einer Rundfunklizenz unter Umständen kompliziert und bürokratisch ist, fallen zudem in der Regel auch noch Kosten für einen spezialisierten Anwalt an.

Es besteht zudem die Möglichkeit, sich von der zuständigen Landesmedienanstalt die Zulassungsfreiheit durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigen zu lassen. Diese ist mit Gebühren zwischen 100 und 5.000 Euro verbunden.

Rundfunklizenz – kurz und kompakt

Eine Rundfunklizenz wird in Deutschland für den Betrieb von Radio oder Fernsehen benötigt. Vergeben wird eine solche Zulassung von den Landesmedienanstalten. Aufgrund der im Medienstaatsvertrag (MStV) definierten Voraussetzungen können auch die Live-Streaming-Angebote von Influencern eine entsprechende Lizenz bedingen.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

37 Gedanken zu „Rundfunklizenz: Wann benötigen Influencer eine solche?

  1. Teke

    30. Oktober 2022 at 19:50

    Hallo liebe Leute,

    Ich führe eine (Christliche) Webseite, in der ich einen Streaming Dienst anbiete und Videos aus YouTube runterlade und sie dort ausstrahle. Ist dafür eine Rundfunklizenz auch vonnöten ?

    Freue mich vorab auf eure Ratschläge.

    Viel Grüße
    Teke

  2. Justin

    2. April 2021 at 19:59

    Meiner Meinung nach dumm, man kann sich dann direkt mit dem Onion Browser anmelden da kommt der Staat dann eh nicht mehr hinterher oder halt VPN da die daten nicht mehr nachverfolgbar sind ob aus Deutschland gestreamt wird oder nicht…. echt dummes Gesetz was die sich da ausgedacht haben, ich werde mir bei der nächsten Wahl nochmal durch den Kopf gehen lassen welche Partei ich wähle…. reicht ja nicht das der Staat schon genug mit anderen Sachen Geld verdient, nein man muss jetzt auch noch den Jugendlichen oder Jungen Erwachsenen die Streams wegnehmen. Einfach nur Traurig aus meiner perspektive ist fast schon Diktatur

  3. Maurice

    27. März 2021 at 14:14

    Diese Rundfunklizenz ist so was von Dumm in welchen Länder wirt so eine Rundfunklizenz benötigt? Ich glaube nur in Deutschland diese lizenz ist so ein Schrott Wann wurde diese lizenz erstellt im 18 oder 19 jahrhundert oder was das ist so ein Müll und unsinn diese Rundfunklizenz. Influencer sind ja nur Youtube und Streamer und gut was haben die mit einen Rundfunk zu tun? so ein Blödsinn diese Rundfunklizenz.

  4. Jörg

    15. Februar 2021 at 14:27

    Hallo!
    Heisst das ich könnte auf eine Lizenz verzichten wenn ich es schaffe, die mögliche Zuschauerzahl auf 500 zu begrenzen? Meine Streamingshow stellt Künstler auf der ganzen Welt vor, und die Einnahmen werden wohl eher gegen Null gehen.
    Dankeschön!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Februar 2021 at 13:22

      Hallo Jörg,
      eine Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen am besten direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Alexander-Paul

    30. Juni 2019 at 19:50

    Hallo!
    Hier steht ja das Inhalte in Bewegtbild und/oder Ton zu Rundfunk gehören, wenn ich aber Text (z.B.: Teletext) übertrage, brauche ich dann eine Rundfunklizenz? Immerhin übertrage ich Daten, nicht Video und/oder Ton.

    Danke ^^

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      8. Juli 2019 at 7:24

      Hallo Alexander-Paul,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Landesmedienanstalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

    2. Peter

      4. Januar 2022 at 22:32

      Aber jetzt mal ohne Quatsch wenn ich Live streame egal ob YouTube oder Twitch ,es ist für mich doch verboten sogar gewisse Musik hören zu dürfen oder Zb bei GTA da darf ich direkte Wörter Nicht nennen Zb ich will bei GTA jemanden Entführen ,dieses Wort entführen Darf ich nicht mal benutzen sondern ich muss andere Wörter dafür finden Zb einpacken What ever

      Warum sollte ich dann 1000€ bezahlen um das am Ende trotzdem alles nicht machen zu dürfen sei es gewisse Musik oder Wörter

      Verstehe die logic nicht kein Wunder das jeder streamer der Deutschland massenhaft Geld bringt nach 1-2 Jahren nicht mehr in Deutschland wohnen weil die zu viele Kosten haben durch solche Schwachsinns Rechte oder Regeln

      Gruß Peter

  6. Hotte

    3. April 2019 at 13:46

    Hallo Leute,
    meiner Meinung ist es schon problematisch, wenn jeder über das Internet, bzw. youtube seine Meinung und Ansichen verbreiten kann, wie er will. Vieles strozt ja gerade vor Dummheit. Für manche youtuber ist das ja auch ihr Geschäftsprizip. Zuschauer zu provozieren, zu beleidigen, ekelerregende Sprüche albzulassen. Das finde ich, gehört sich nicht in einer zivilen Gesellschaft. Mehr Respekt dem Bürger gegenüber, kann man auch von Politikern und den sogenannten Kapitalisten verlangen, die ihren Hals nicht voll kriegen. Wollen wir so in Zukunft leben?
    …. macht euch doch einmal darüber Gedanken!

  7. Staatsknecht

    29. März 2019 at 13:58

    Muss ich alle Kriterien erfüllen oder reicht es wenn ich eine der Kriterien erfülle um verpflichtet zu sein eine Rundfunklizenz zu beantragen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      1. April 2019 at 15:52

      Hallo,
      in der Regel müssen alle Bedingungen erfüllt sein.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Roland

    29. März 2019 at 9:26

    Hallo,

    bei einem internationalen Medium wie das Internet, macht man an was bitte fest, dass in Deutschland Rundfunkgebühren fällig werden? An der Sprache? Am Serverstandort/Provider? An einer deutschen Adresse im Impressum?
    Zahlt BBC, RAI, ORF die über das Internet Inhalte anbieten bzw. über Satellit empfangbar sind auch Rundfunkgebühren in D? Oder US youtuber mit >100.000 Follower? Was ist mit den Twitch-Kanälen von US-Spielehersteller. Die haben auch feste Sendezeiten.

    Gruß
    Roland

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      1. April 2019 at 15:51

      Hallo Roland,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständigen Behörden und Institutionen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Paul

    18. März 2019 at 21:49

    Oh man Deutschland… Diese rückständigen Behörden, Gesetze und Regulierungen werden diesem Land noch das Genick brechen. Aber gut, was erwartet man von einem Land, in dem nur Branchen und Unternehmen geschützt werden, die mindestens ein Jahrhundert alt sind.
    Ernsthafte Frage: Brauchen demnach auch Erotik-Darsteller/innen eine Lizenz, die ihr Live-„Programm“ regelmäßig auf Videoportalen verbreiten? Deren Sendeschema ist vielleicht nicht journalistisch-redaktionell geführt, aber locker mehr als 500 Zuschauer/innen.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      21. März 2019 at 13:54

      Hallo Paul,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die zuständige Landesmedienanstalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Bruce

    17. März 2019 at 17:23

    Hallo Urheberrecht-Team,

    heißt das, dass ich, wenn ich anfangen möchte zu streamen (nicht nach Plan, sondern nach Lust und Laune), dass ich dann eine Rundfunklizenz beantragen muss, weil ich 500 Nutzer auf Youtube erreichen könnte und das ganze live stattfindet. Also selbst ohne Redaktionsplan müsste ich über 1000 € ausgeben, damit ich streamen darf.

    Beste Grüße

    Bruce

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      21. März 2019 at 13:50

      Hallo Bruce,
      eine Rundfunklizenz ist notwendig, wenn die im Ratgeber aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Wenden Sie sich für eine Einschätzung Ihres Vorhabens an die zuständige Landesmedienanstalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Benjamin

    5. März 2019 at 3:32

    Warum wird nur von Twitch und Youtube geredet?Was ist mit Live-Streaming-Portalen wie Chaturbate u.a. ? Die gleichzeitige live-Reichweite hatm als 500+ und es gibt Sendepläne…Ihre Meinung?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. März 2019 at 15:16

      Hallo Benjamin,
      die grundsätzlichen Vorgaben zur Rundfunklizenz lassen sich prinzipiell auch auf andere Plattformen übertragen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Gabriele

    1. März 2019 at 8:40

    Für was bezahlt man dann Rundfunk und Fernsehgebühr? Nur zum schauen und hören dürfen?
    Verstehe ich nicht ganz. Ich bezahle schon für Rundfunk und soll dann nochmal bezahlen, nur weil ich eventuell mal Life Streame und dann die Möglichkeit habe Life mit den Zuschauern zu Reden, was ich im normal Aufgenommenen Video ja nicht kann, sondern einsam vor dem PC sitze und das Spiel Aufnehme, um es dann später hoch zu laden. Muss man dann auch ne Rundfunklizenz dafür haben? Für’s hochladen von Videos?
    Wisst ihr, womit ihr noch viel mehr Kohle Einnehmen könntet und keiner sich dagegen wehren könnte?
    Baut doch bei jedem in die Wohnung eine Eisentür für das Badezimmer ein, mit einem Kasten für 50Cent zum Bezahlen. Dann MUSS JEDER, der das Bad betreten will, 50Cent in die Box schmeißen. Rechnet euch das mal aus, wie viel Kohle ihr damit machen könntet…. Das sind locker MILLIARDEN Beträge. Und das Monat für Monat. Das währe doch mal eine Idee oder?
    „Satire Ende“

  13. Florian

    19. Februar 2019 at 21:43

    Meine Güte, das darf nicht wahr sein …

    Politiker, macht nur weiter so (Artikel 13 etc).

    -> Die nächste Generation Piratenwähler züchtet ihr gerade selber ran. Dann geht es euch an den Kragen und die Gesetze werden umgeschrieben. Hoffentlich … damn …

  14. Bene

    2. Februar 2019 at 8:58

    Deutschland ins Sachen Internet ein Entwicklungsland?

    Mir ist kein anderes Land bekannt, indem der Staat von Hobbystreamern eine Rundfunklizenz verlangt.
    Diese ist absolut nicht zeitgemäß, greift massiv ins Grundrecht ein und sollte dringend abgeschafft werden. Wenn sich jetzt schon ernsthaft Streamer überlegen, sich ins Ausland abzusetzen, damit sie keine Gebühren zahlen müssen, ist das ein absolutes Armutszeugnis für Deutschland und zeigt einmal mehr, was für ein bemitleidenswertes Entwicklungsland wir in diesem Bereich sind. Ist keine beantragt, wird der betreffende User einfach denunziert und ggf. abgeschaltet, wie nun bei [Angabe von Redaktion entfernt] geschehen oder der Streamer [Angabe von Redaktion entfernt] der im Schnitt pro Stream ganze 20 User hat, das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

    1. Richard

      28. April 2019 at 18:16

      VPN und aus was auch immer streamen und schon hat sich das erledigt. Da das Angebot dann ja nicht mehr aus Deutschland kommt.

      1. Luca

        26. März 2021 at 20:39

        Wenn’s so leicht wäre.. der Staat lässt sich auch nicht so einfach verarschen.

  15. Pw772 Opi

    4. Dezember 2018 at 15:39

    Wie sieht das denn aus, wenn ich jetzt mit youtube anfange und zum Beispiel jede Woche Streame?
    Wenn ich kein Festes Program und keine festen Uhrzeiten verwende?
    Aber dennoch Gameplay anbiete.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      10. Dezember 2018 at 7:52

      Hallo,
      es gelten grundsätzlich die im Ratgeber aufgeführten Kriterien bei der Notwendigkeit einer Rundfunklizenz für Influencer. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an die zuständige Landesmedienanstalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. efilias

    30. September 2018 at 18:29

    warum gilt dies nicht für younow.. gibts da eine sondergregelung und denn freibrief dazu?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      8. Oktober 2018 at 8:53

      Hallo,
      eine Rundfunklizenz ist nur notwendig, wenn das Streaming-Angebot bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehören unter anderem eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung und die Verbreitung anhand eines sogenannten Sendeplans. Die meisten Streams auf YouNow erfüllen diese Kriterien nicht, sodass auf eine Rundfunklizenz verzichtet werden kann.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Torsten

        23. Februar 2022 at 15:16

        Sehe ich genau so.

  17. Philipp P.

    26. Juli 2018 at 14:50

    Wenn Streamer laut Definition unter den Rundfunkstaatsvertrag fallen, was eh schon Schwachsinn ist, da ja, wie im Artikel erwähnt, es um Fernseher und Radio geht, dann sollten diese aber auch dafür einen Anteil von den Rundfunkgebühren bekommen. Aber da macht das ganze dann halt. Bedingungen will man teilen, aber nicht den Gewinn durch die Zwangsabgaben.

  18. fuchs25

    20. Januar 2018 at 9:45

    Rundfunk Lizenz für’s streaming, schwachsinniger geht es nicht . . .

    1. Daniel

      8. November 2018 at 15:20

      Sorry, dämlicher Kommentar.
      Es ist doch völlig egal, über welches Medium ein Programm übermittelt wird. Früher Live wurde der „Stream“ per Funk auf Fernsehgeräte übertragen, heute per Internet auf Computer. Diese technische Änderung, ändert nicht an der Tatsache, das ein regelmäßig übertragenes Programm, dem Gesetz unterliegt. Ob das nun RundFUNK-Lizenz oder anders heißt.

      1. Philipp D.

        31. Januar 2019 at 20:20

        Es ist überhaupt NICHT egal mit welchem Medium daher ist fraglich welches Kommentar hier dämlich ist!!!.. darin liegt ja der springende Punkt. Internet ist ein internationales Medium und es macht absolut keinen Sinn das ganze auf Landes- oder Bundesebene zu regulieren.. Selbst eine EU-Regulierung mit Lizenzen macht bei dem internationalen Angebot und der internationalen Konkurrenz keinen Sinn… Gesetze die den Umgang mit Werbung u.ä. bestimmen gibt es ja eigentlich schon nur werden diese nicht in ausreichendem Maße durchgesetzt.. das betrifft unter anderem auch Youtube-Videos die nicht einmal Teil der Lizensierung sein sollen… hier wird ein altes Gesetz unzeitgevon FUNK UND TELE gesprochen wurde.. da kam dann irgendwann mal einer auf die Idee, hey da können wir ja auch Geld abgreifen und zensieren…

      2. Michael

        2. Februar 2019 at 0:15

        Es ist trotzdem schwachsinnig. Meine Gewerbeanmeldung hat 20 Euro gekostet und 30min Aufwand (zum Bürgerbüro und wieder zurück). Ich musste da nicht mal einen Businessplan machen oder sonstwas und darf dann Zeug verkaufen, Dienstleistungen anbieten und Leute einstellen. Aber wenn ich Spiele streame, egal ob da 5 Leute zuschauen oder 5.000, wichtig ist, dass mehr als 500 zuschauen KÖNNTEN, dann muss ich tausende Euro in die Hand nehmen. Das ist alles so lächerlich, aber dann schwadronieren Politiker über Digitalisierung in Deutschland.

      3. Martin

        4. Februar 2020 at 17:03

        Jetzt lass mal die Kirche im Dorf. Mittlerweile kann sich jeder 14 Jährige Hobbyvideoproduzent eine Zuschauerschaft von 500 Leuten zusammenkratzen und zufällig die anderen Kriterien erfüllen, da diese ja relativ vage sind. Der Unterschied zwischen staatlich finanzierten Sendeanstalten und hobbymäßigen Netzvideoproduzenten ist, dass eine dieser zwei Parteien jährlich 5,3 Milliarden Euro Steuergelder zur freien Verfügung hat. Deckt sich ein Programm nicht mit den jugendschutzgesetzlichen Maßstäben Deutschlands, so wird dafür, wie bei jedem anderen Verstoß dieser Art, der Anbieter des Programms verantwortlich gemacht. Dafür sorgen Übertragungsdienste wie Twitch und YouTube schon von Beginn an. Übertragungen müssen entsprechend für erwachsenes Publikum gekennzeichnet werden. Dass man das ganze auf jeden einzelnen Künstler abladen möchte, ist reine Geldmache und geht weit am Ziel vorbei, denn die verklärten, achso noblen oben genannten Ziele der Regelung lassen sich bereits jetzt schon erfüllen.
        Die echten Gründe solcher schwachsinnigen Regelungen lassen sich in Wirklichkeit auf Geldmacherei und Überbürokratisierung einengen, vielleicht spielt dabei auch dei Trägheit alte Gesetze zu ändern eine tragende Rolle.

        1. Horst

          23. Februar 2022 at 15:12

          Das ist vollkommen verrückt ich sehe das nicht ein!

    2. Maurice

      27. März 2021 at 14:36

      Da gebe ich dir recht

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