Patentverletzung: Was droht beim Verstoß gegen das Patentrecht?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Deutschland ist ein Land der Erfinder, denn in keinem anderen Land in Europa werden so viele Patente angemeldet wie hier. Im Durchschnitt sind es rund 65.000 pro Jahr. Dabei handelt es sich bei einem Patent viel mehr als nur um einen einfachen Nachweis, bietet die Anmeldung doch einen Schutz, welcher auch zum Erfolg vieler Unternehmen beiträgt. Daher können die Auswirkungen einer Patentverletzung verheerend sein.

Werden patentierte Medikamente ohne Erlaubnis hergestellt, liegt eine Patentverletzung vor.
Werden patentierte Medikamente ohne Erlaubnis hergestellt, liegt eine Patentverletzung vor.

FAQ zur Patentverletzung

Wann handelt es sich um eine Patentverletzung?

Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn ein eingetragenes Patent ohne das Einverständnis des Rechteinhabers verwendet wird.

Welche Möglichkeiten habe ich, um gegen eine Patentverletzung vorzugehen?

In der Regel erfolgt die Verfolgung eines Verstoßes gegen das Patentrecht mithilfe einer Abmahnung. Das Schreiben ermöglicht es dem Patentinhaber, gleichzeitig verschiedene Ansprüche durchzusetzen.

Mir wird vorgeworfen, ein Patent verletzt zu haben. Wie soll ich reagieren?

In einem solchen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Patentrecht wenden. Dieser kann die Vorwürfe prüfen und ggf. Widerspruch einlegen. Es besteht die Möglichkeit, die verlangte Unterlassungserklärung zu modifizieren und dadurch die Schadensersatzforderung zu reduzieren.

Wann liegt eine Patentverletzung vor?

Verstoß gegen das Patentrecht: Welche Möglichkeiten haben Geschädigte?
Verstoß gegen das Patentrecht: Welche Möglichkeiten haben Geschädigte?

Durch die Anmeldung eines Patents erhält der Inhaber das alleinige Recht für die Verwendung des geschützten Gegenstandes oder Verfahrens. Erfolgt eine Nutzung ohne dessen Einverständnis, liegt eine Patentverletzung vor. Im Patentrecht werden dabei unmittelbare und mittelbare Rechtsverletzungen unterschieden.

Gemäß § 9 Patengesetz (PatG) liegt eine unmittelbare Patentverletzung vor, wenn ohne die Zustimmung vom Patentinhaber:

  • geschützte Erzeugnisse herzustellen, anzubieten oder in den Verkehr zu bringen,
  • geschützte Verfahren anzuwenden oder deren Anwendung anzubieten,
  • oder die Erzeugnisse aus dem Verfahren anzubieten, zu gebrauchen oder in den Verkehr zu bringen.

Eine mittelbare Rechtsverletzung stellt eine Erweiterung des Patentschutzes dar. Denn laut § 10 PatG können bereits Ansprüche gegenüber Personen bestehen, welche Mittel anbieten oder verbreiten, die für die Verwendung in oder durch die Erfindung geeignet und bestimmt sind. Dadurch können unter anderem auch die Zulieferer betroffen sein.

Dritte nutzen ohne Ihre Erlaubnis Ihr eingetragenes Patent? In diesem Fall sollten Sie rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt für Patentrecht kann Sie dabei mit seinem Fachwissen und seiner Erfahrung unterstützen.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Patentrechtsverletzung?

Durch eine Patentrechtsverletzung kann ein Unternehmen mit einer fremden Erfindung unter Umständen hohe Gewinne erzielen.
Durch eine Patentrechtsverletzung kann ein Unternehmen mit einer fremden Erfindung unter Umständen hohe Gewinne erzielen.

Wurde Ihr Patent durch Dritte verletzt, können Sie verschiedene Ansprüche geltend machen. Dies beinhaltet vor allem die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Aber auch der Anspruch auf Auskunft ist von Relevanz, denn durch diesen erhält der Geschädigte Kenntnis über das Ausmaß der Patentverletzung.

Bei Verstößen gegen das Patentrecht existieren grundsätzlich drei Methoden für die Berechnung des Schadensersatzes:

  • Erstattung des entgangenen Gewinns
    Einnahmen, die durch die Rechtsverletzung weggefallen sind
  • Herausgabe des Verletzergewinns
    Gewinn, der mit der widerrechtlichen Verwendung des Patens erzielt wurde
  • Berechnung mithilfe einer Lizenzanalogie
    Erlös, welche einem fiktiven Lizenzvertrag zugrunde liege.

Welche Methode Anwendung findet, entscheidet in der Regel der Patentinhaber. Da die Ergebnisse durchaus variieren können, sollten alle Varianten zumindest grob durchgerechnet werden.

Patentverletzung – kurz und kompakt

Benutzen Dritte ohne eine entsprechende Erlaubnis ein Patent, handelt es sich dabei um eine Rechtsverletzung. Gegen eine solche kann unter anderem mit einer Abmahnung vorgegangen werden. Bei einer Patentverletzung bestehen unter anderem die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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