Influencer auf Facebook: Wenn Werbung zum Problem wird

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Für viele Nutzer ist Facebook der Inbegriff von Social Media. Dabei handelt es sich um einen der verbreitetsten Onlinedienste, welcher es Menschen erlaubt, im Internet miteinander in Kontakt zu treten. Allerdings sind nicht nur Privatpersonen im Besitz eines entsprechenden Profils, sondern auch Unternehmen haben diese Form der Kommunikation für sich entdeckt. So fungieren zum Beispiel Influencer auf Facebook als Markenbotschafter.

Influencer auf Facebook: Ein Product Placement ist auch als ein solcher zu kennzeichnen.
Influencer auf Facebook: Ein Product Placement ist auch als ein solcher zu kennzeichnen.

FAQ für Influencer auf Facebook

Viele Influencer nutzen auf Facebook den Ausdruck „Sponsored“. Reicht dieser aus?

Gemäß einem Urteil des LG München (Az. 4 HK O 21172/14) reicht der Hinweis „Sponsored“ als Werbekennzeichnung nicht aus. Begründen lässt sich diese Entscheidung mit der Tatsache, dass eine Vielzahl der Internetnutzer nicht wissen, was dieser oder ähnliche englische Begriffe bedeuten. Um eine Abmahnung zu vermeiden, ist daher eine Kennzeichnung mit „Werbung“ oder „Anzeige“ vorzuziehen.

Wie kann Bilder in mein Profil einbinden, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen?

Sie können entweder Bilder verwenden, die Sie selbst aufgenommen bzw. erstellt haben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Bilder unter Creative Commons bei Facebook einzubinden. Allerdings sind dabei die geltenden Lizenzbedingungen zu berücksichtigen.

Können neben einer Abmahnung noch weitere Sanktionen drohen?

Verstoßen Influencer auf Facebook gegen die geltenden Nutzungsbedingungen, kann dies auch zur Sperrung des Profils führen. Damit würde die Einnahmequelle vollständig wegfallen.

Product Placement bei Facebook: Was Influencer wissen müssen

Schleichwerbung: Wird Facebook fürs Marketing genutzt, sind entsprechende Kennzeichnungen notwendig.
Schleichwerbung: Wird Facebook fürs Marketing genutzt, sind entsprechende Kennzeichnungen notwendig.

Influencer können auf Facebook auf verschiedenste Weisen Geld verdienen. In diesem Zusammenhang wird auch von der Monetarisierung einer Facebook-Seite gesprochen. Eine der wichtigsten Einnahme­quellen ist dabei der Einsatz von Produktplat­zierungen – auf Englisch auch als „Product Placement“ bezeichnet.

Dabei gehen Unternehmen mit dem Influencer auf Facebook, YouTube und Co. Partnerschaften ein, damit letztere ausgewählte Produkte in ihren Beiträgen bewerben.

Da die Influencer für diese Posts in der Regel eine finanzielle Vergütung erhalten und somit eher nicht objektiv berichten, handelt es sich dabei um Werbung.

Aber auch bei unentgeltlichen Sachzuwendungen – also zum Beispiel der Überlassung von Produkten oder der Einladung zu einer Reise – kann ein Hinweis auf Werbung notwendig sein. Allerdings sind sich die Juristen aktuell noch uneinig, ab welchem Sachwert die Neutralität beeinflusst wird.

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie bereits bei Sachzuwendungen von geringem Wert auf die Überlassung der Produkte hinweisen. Dadurch bleiben Sie auch gegenüber Ihren Followern transparent.

Droht wegen Schleichwerbung auf Facebook eine Strafe?

Unlauterer Wettbewerb auf Facebook: Die Strafe muss in der Regel das beauftragende Unternehmen tragen.
Unlauterer Wettbewerb auf Facebook: Die Strafe muss in der Regel das beauftragende Unternehmen tragen.

Für Influencer kann auf Facebook eine Abmahnung drohen, wenn diese bezahlte Werbebeiträge nicht kennzeichnen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von Schleichwerbung. Denn gemäß § 4 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt grundsätzlich das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten.

Damit Ihre Follower auch erkennen können, dass Sie ein bestimmtes Produkt nicht mit Ihrem eigenen Geld erstanden haben und Ihre Einschätzung daher ggf. beeinflusst wurde, ist es daher notwendig, diese als Werbung zu kennzeichnen. Möglich ist dies zum Beispiel durch Hashtags wie „#Werbung“ oder „#Anzeige“.

Wichtig! In der Regel haftet nicht der Influencer auf Facebook, Instagram, Twitter und Co. im Falle einer Strafe, sondern das Unternehmen, für welches geworben wurde.

Influencer auf Facebook – kurz und kompakt

Erhalten Influencer auf Facebook für Beiträge Geld, müssen diese über eine entsprechende Kennzeichnung verfügen, denn dabei handelt es sich um Werbung. Fehlt ein solcher Hinweis, kann eine Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Schleichwerbung drohen.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

Ein Gedanke zu „Influencer auf Facebook: Wenn Werbung zum Problem wird

  1. Luise

    21. März 2019 at 11:26

    Die ersten großen Abmahn-Fälle von namhaften Influencern wurden ja in der letzten Zeit bekannt. Ich habe nur eine sehr überschaubare Social-Media-Präsenz, mache mir aber auch so meine Gedanken. Gut zu wissen, dass die Kennzeichnung von Werbung in englischer Sprache nicht ausreichend wäre. Ich werde mich am besten noch einmal von einem Anwalt beraten lassen.

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